Verschiedene Medien berichteten am Dienstag auf ihren Online-Seiten fälschlicherweise über ein Verbot der NPD durch das deutsche Bundesverfassungsgericht. Der mediale Fauxpas wurde unterdessen korrigiert.
Das höchste Gericht in Karlsruhe musste über einen Antrag des Bundesrats, Vertreter der deutschen Bundesländer, aus dem Jahr 2013 entscheiden. Mit Spannung wurde das wegweisende Urteil am Dienstag erwartet, wobei sich Medienvertreter ein Rennen um die schnellste Eilmeldung lieferten.
So berichteten Spiegel Online, Zeit Online und auch die NZZ Online darüber, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verboten worden sei. Dabei handelte es sich allerdings um einen «ärgerlichen Fehler», wie der «Spiegel» später einräumen musste.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag des Bundesrats nämlich einstimmig ab, obwohl die Richter eine «Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus» einräumten. Das politische Konzept der NPD sei auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet, hiess es weiter.
Allerdings liegen keine «konkreten Anhaltspunkte von Gewicht vor, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann». Mit anderen Worten sei die NPD schlicht zu wenig einflussreich, es fehlt ihr damit an der geforderten «Potentialität»: «Ihr seid so unbedeutend, dass wir euch nicht mal mit einem Parteiverbot aufwerten wollen», sagten die Richter am Dienstag bei der Urteilsverkündung.
Auch die NZZ berichtete zunächst von einem Verbot der NPD. «Auch Journalisten machen Fehler. Wir entschuldigen uns», meldete die Zeitung später über Twitter und korrigierte die erste Fassung.
Spiegel Online erklärte später in einer öffentlichen Meldung, wie es zum Fehler gekommen ist: «Als der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Vosskuhle, zu reden begann, zitierte er zunächst den Antrag auf das NPD-Verbot. Der Antrag wurde von uns versehentlich mit dem – tatsächlich anderslautenden – Urteil verwechselt.»