Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch, in dem Medienschaffende der Deutsch- und Westschweiz organisiert sind, bedauert, dass die Thurgauer Regierung die Einführung eines kantonalen Öffentlichkeitsgesetzes ablehnt. In der Stellungnahme der Regierung seien die Fakten «falsch» dargestellt, erklärt der Verein am Freitag.
Am 29. September 2014 forderten der grünliberale Thurgauer Kantonsrat Ueli Fisch und 29 Mitunterzeichnende in einer Motion die Thurgauer Regierung auf, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu unterbreiten. In der vorgelegten Antwort 1 lehnt der Thurgauer Regierungsrat die Ausarbeitung einer solchen Gesetzesvorlage kategorisch ab.
Die Thurgauer Regierung führt als Argument an, dass ein Öffentlichkeitsgesetz «mit Sicherheit zu einem Mehraufwand für die kantonale Verwaltung und die Gemeinden» führe. Der administrative Mehraufwand sei sowohl bis zur Einführung, als auch im anschliessenden Betrieb gross.
Dies widerspreche den Erfahrungen des Bundes und mehrerer Kantone. Im Kanton Zug etwa, wo vor einem Jahr das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt wurde, konnten die eingegangenen 35 Zugangsgesuche laut dem Bericht 2 der Regierung mit den vorhandenen Personalressourcen behandelt werden.
Beim Bund, wo 2006 über 200 Verwaltungsstellen und Kommissionen dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt wurden, verursachte die Umsetzung des Gesetzes laut einem Evaluationsbericht 3 von Martial Pasquier, dem Direktor des Lausanner Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung, keine grösseren Probleme und der entsprechende Aufwand blieb gering, wie der Verein Öffentlichkeitsgesetz weiter mitteilt.
Der Kanton Thurgau ist der grösste Schweizer Kanton, in dem noch kein Öffentlichkeitsgesetz besteht oder in Vorbereitung ist. Nur die Kantone Glarus, Nidwalden, Obwalden und Appenzell Innerrhoden kennen heute das Geheimhaltungsprinzip auch noch.