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Sonntag
04.01.2015

TV / Radio

Auch in Deutschland steht die generelle Rundfunkgebühr zur Debatte. Eine Kommission des deutschen Finanzministeriums schlägt laut Medienberichten vor, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Radios neu zu regeln.

Erst 2013 waren die Gebühren zuletzt reformiert worden. Die damals eingeführten Haushaltsgebühren belangen alle Bürger und Unternehmen unabhängig davon, ob sie die Programme von ARD und ZDF tatsächlich nutzen. 

Das Gutachten des Finanzministeriums möchte stattdessen ein Abosystem nach dem Vorbild der Presse einführen. Mit 94 Euro pro Person und Jahr liegen die Kosten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk laut dem Bericht weit über dem internationalen Durchschnitt, schreibt der «Tagesspiegel».

Zudem fordert das 44-seitige Papier die Einführung des Subsidiaritätsprinzips bei ARD und ZDF. Die Veranstalter sollen nur dort Inhalte produzieren, wo die private Konkurrenz nicht bereits aktiv ist. Indem die Öffentlich-Rechtlichen auf Werbung verzichteten, seien auch «Fehlanreize der Programmgestaltung», die zu Doppel- oder Dreifachangeboten führten, zu vermeiden. Von offizieller Seite gab es noch keine Stellungnahme zu den Vorschlägen.

«Ein frei wählbares Abomodell ist am Ende die einzige Alternative zu den Zwangsgebühren für ARD und ZDF. Denn eine Rundfunksteuer ohne Ausstiegsmöglichkeiten werden Bürger und Unternehmen auf Dauer nicht akzeptieren», kommentierte «Handelsblatt»-Korrespondent Hans-Peter Siebenhaar.