Während zehn Jahren hat sich ein ehemaliger Ressortleiter des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) bei der Vergabe von IT-Aufträgen bestechen lassen. Gegen ihn und drei IT-Unternehmer hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag Anklage am Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht.
Die Ausmasse sind beachtlich: «Mehrere hundert» Aufträge soll der Ex-Seco-Mitarbeiter laut Anklage zwischen 2004 und 2014 freihändig an externe IT-Firmen vergeben haben, «unter Missachtung des geltenden Beschaffungsrechts».
So soll er «nicht gebührende Vorteile in Höhe von über 1,7 Millionen Franken gefordert und entgegengenommen» haben, steht in einem Schreiben, das die Bundesanwaltschaft am Dienstag publiziert hat.
Die «Vorteile» habe der Ex-Seco-Beamte «in Form von Einladungen, Sponsoring von Anlässen, Bargeld oder Geschenken» entgegengenommen. Im Gegenzug habe er die IT-Aufträge an die Firmen vergeben, die er bevorzugte. So hebelte er den Wettbewerb aus.
Das Volumen der widerrechtlichen Vergaben beziffert die Bundesanwaltschaft auf rund 99 Millionen Franken. «Die marktgerechten Preise der zu überhöhten Preisen beschafften Güter und Dienstleistungen und damit auch die tatsächliche Schadenssumme lassen sich rückwirkend nicht bestimmen.»
Den drei ebenfalls angeklagten Unternehmern legt die Bundesanwaltschaft zur Last, dem Ex-Beamten «wiederholt nicht gebührende Vorteile versprochen und gewährt zu haben».
Zwei der drei angeklagten Unternehmer sind zudem wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagt. Laut den Ermittlungen sollen sie als Geschäftsführer Firmengelder auf Offshore-Konten geschleust haben, indem sie fiktive Rechnungen bezahlten.
Mit diesen Geldern sollen sie dann den Seco-Mann geschmiert haben.
Aufgedeckt worden war die Affäre 2014 durch einen Artikel im «Tages-Anzeiger» und im «Bund». Das Seco reichte gegen seinen Mitarbeiter Anklage ein, die im Laufe der Strafuntersuchung auf insgesamt zehn Beschuldigte ausgedehnt wurde. Davon sind drei Unternehmer und ein Treuhänder bereits verurteilt worden.
Das Verfahren ist ein Koloss: Die Akten füllen bis heute 400 Bundesordner und die Ermittler haben mehrere Hundertausend Dokumente durchforstet. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.