Der ehemalige deutsche Nato-General Harald Kujat hat sich beim Presserat über ein Porträt in der «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) beschwert, in der er als «Putin-Versteher» und «Sowjet-General» bezeichnet wurde.
Mit dieser pointierten Zuspitzung habe der NZZ-Journalist Marco Seliger nicht übers Ziel hinausgeschossen, kam das Gremium nun zum Schluss.
Erschienen war das Porträt über Kujat im Juli 2024. Titel: «Vom ranghöchsten Nato-Offizier zum 'Sowjet-General'? Der unerklärliche Wandel des Harald Kujat».
Hintergrund des Artikels war ein Treffen, in dem der Journalist mit dem General über dessen polarisierende Aussagen zum russischen Angriffskrieg in der Ukraine reden wollte. So sprach Seliger Kujat auf seine Äusserungen an, dass der Westen 2022 einen Friedensschluss zwischen Wladimir Putin und Wolodimir Selenski verhindert habe.
Marco Seliger berichtete, dass er Kujat auf Belege hingewiesen habe, welche diese Theorie widerlegen würden. Daraufhin hätte Kujat das Gespräch wutentbrannt abgebrochen und deutlich gemacht, dass über dieses Gespräch nicht berichtet werden dürfe.
Harald Kujat habe in einem gemeinsam mit anderen Autoren verfassten Pamphlet den Eindruck vermittelt, dass die Ukraine selbst schuld sei an ihrer Lage. Zudem habe er, so der NZZ-Artikel weiter, den Ausdruck «militärische Spezialoperation» verwendet, was ein Narrativ des Kremls sei.
Der ehemalige General Klaus Naumann sagte der NZZ, dass Kujats Verhältnis zu Russland in den 1990er-Jahren entstanden sei, als er dem Nato-Russland-Rat vorstand, der einer Annäherung der früheren Feinde dienen sollte.
Gegen Seligers Artikel und einen Podcast reichte Harald Kujat Beschwerde beim Schweizerischen Presserat ein. Er beschwerte sich, dass ihm unterstellt werde Kreml-Narrative zu bedienen. Weiter beanstandete er unter anderem, dass behauptet werde, er würde Lügen verbreiten, etwa zu den Friedensverhandlungen im März 2022.
In seiner am Freitag publizierten Stellungnahme kam der Presserat nun zum Schluss, das die NZZ hätte darauf hinweisen sollen, dass der Ex-Nato-General «militärische Spezialoperation» in Anführungszeichen setzte.
«Hierbei handelte es sich aber um eine journalistische Ungenauigkeit, und keine Verletzung der Sorgfaltspflicht», so der Presserat.
Die pointierten Ausdrücke «Putin-Versteher» und «Sowjet-General» in den Titeln sind für den Presserat «als Zuspitzung zu verstehen». Harald Kujat sei durch seine Rollen früher und heute «eine öffentliche Person, die sich öffentliche Kritik gefallen lassen muss».




