Der Bundesrat hat am Freitag das revidierte europäische Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen ratifiziert. Davon sollen vor allem Filmproduzenten aus kleineren Ländern profitieren.
Mit dem revidierten Abkommen des Europarats wird jenes von 1992 ersetzt. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen «grenzüberschreitende Filmproduktionen wie nationale Filme behandelt werden und von den Vorteilen, die sich aus dieser Anerkennung ergeben, profitieren können», heisst es in einer Mitteilung.
Überarbeitet worden sind vor allem die Kriterien, die regeln, wie hoch die finanzielle und künstlerische Beteiligung eines Landes an einem Film sein muss, damit dieser als «nationaler Film» behandelt werden kann.
So muss ein Land neu nur noch zu mindestens fünf Prozent an einer multilateralen Koproduktion beteiligt sein, damit dieser als «national» durchgeht. Bisher waren es zehn Prozent. Bei den bilateralen Koproduktionen wird das Minimum von zwanzig auf zehn Prozent herabgesetzt.
Dadurch soll Filmschaffenden aus kleineren Ländern wie etwa der Schweiz der Zugang zu grösseren europäischen oder internationalen Produktionen erleichtert werden.