Das Europäische Parlament hat am Mittwochmittag in Strassburg ein europäisches KI-Gesetz verabschiedet. Es ist das erste weltweit.
Das neue Regelwerk versucht einen Spagat: So soll es auf der einen Seite sicherstellen, dass künstliche Intelligenz (KI) sicher arbeitet und dabei die Grundrechte, der Umweltschutz und die Demokratie respektiert werden.
Auf der anderen Seite soll das neue Regelwerk Innovation fördern und die Europäische Union als wichtiger KI-Standort etabliert werden.
Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt das Gesetz zwanzig Tage später in allen EU-Ländern in Kraft. Die Umsetzung im Detail kann in den einzelnen Staaten aber bis zu zwei Jahre dauern.
Unter anderem wird eine «Grundrechte-Folgenabschätzung» für KI-Systeme von deren Berteibern verlangt, wie bei Risikofolgenszenarien bei der Einführung neuer Technologien.
Ein besonderer Streitpunkt in der Debatte war die Regulierung der Nutzung von sogenannter Echtzeit-Biometrie. Für manche Beobachterinnen und Beobachter ist das Regelwerk hier zu lahm. Dabei geht es etwa um Gesichtserkennung oder das Scannen anderer individueller Körpermerkmale.
Auch die weit gefassten Ausnahmen für nationale Sicherheit hinterliess bei manchen Politikern einen schalen Beigeschmack.
Doch immerhin gilt: Wenn ein EU-Staat Biometrie einsetzen will, müssen alle vom EU-Parlament hineinverhandelten Schutzvorkehrungen eingehalten werden. Die Datenschutzbehörden wachen über die Einhaltung der Regeln.