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Donnerstag
14.02.2019

Digital

EU-Unterhändler und das Europaparlament haben sich auf eine Reform des EU-Urheberrechts am Mittwoch geeinigt.

Verlage in der EU werden somit gegenüber Google News, das bisher ohne Bezahlung journalistische Inhalte verwendet, besser geschützt.

Zur Reform, die noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden muss, gehört auch das umstrittene Leistungsschutzrecht. Hier befürchten kleinere publizistische Anbieter einen Reichweitenverlust, falls Google sie nicht mehr listet.

Neu dürfen Suchmaschinen zwar weiterhin Links und einzelne Worte sowie kurze Textausschnitte anzeigen; verboten wären Titel und komplette Sätze.