Seit zehn Jahren streitet ein Musikproduzent mit Youtube darüber, ob die Videoplattform haftet, wenn Dritte urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen. Nun wendet sich der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) mit der Klage an den Europäischen Gerichtshof, um die Haftungsfrage endgültig zu klären.
Der Musikproduzent klagte, weil im November 2008 Videos der Sängerin Sarah Brightman auf Youtube abgerufen werden konnten. Dabei handelte es sich einerseits um private Konzertmitschnitte, andererseits aber auch um Songs aus ihren Alben.
Neben der Unterlassung forderte der Produzent auch die Auskunft von Youtube, welche Nutzer die fraglichen Inhalte hochgeladen hatten. Zudem verlangte er vor Gericht Schadenersatz, was in einzelnen Fällen in erster Instanz gerichtlich gutgeheissen wurde.
Unterdessen liegt der Fall beim obersten Gericht Deutschlands in Karlsruhe, weil sowohl Kläger als auch die Beklagten Youtube und die Muttergesellschaft Google mit dem Entscheid der Vorinstanz nicht einverstanden waren.
Am Donnerstag hat der BGH das Verfahren aber ausgesetzt, damit der Europäische Gerichtshof zunächst einige grundsätzlichen Fragen zur Haftung einer Internetvideoplattform klärt, die sich den deutschen Richtern stellen.
Die Sache beschäftigt nicht nur die Gerichte, sondern auch die Politik: So wurden im EU-Parlament am Mittwoch neue Regelungen für das Urheberrecht aufgegleist. Demnach müssten grosse Internetplattformen künftig schon während des Hochladens sämtliche Inhalte - also Bilder, Texte oder Videos - überprüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Sie würden dementsprechend auch für Verstösse haften.