Auf der Grundlage des neuen Mediengesetzes könnten neben Aus- und Weiterbildungsinstitutionen auch Nachrichtenagenturen wie die SDA, Selbstregulierungsinstitutionen wie der Presserat oder Anbieter von Medienplattformen vom Staat unterstützt werden.
Der Bundesrat will elektronischen Medien – also Radio, TV und Online-Anbietern – auch auf indirektem Weg vermehrt unter die Arme greifen. Im Kapitel «Indirekte Medienförderung» sieht der Gesetzesentwurf zunächst eine erhöhte Subventionierung für die Aus- und Weiterbildung vor.
Durch einen Zustupf von bis zu einer Million Franken sollen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen ihre Kurse im Bereich des Informationsjournalimus günstiger anbieten können. Laut Bundesrat seien durch den Medienwandel die Anforderungen an den Journalismus und damit auch an die Aus- und Weiterbildung gestiegen.
Auch sogenannte Selbstregulierungsorganisationen, die zur Vermittlung journalistischer Qualitäts- und Ethikstandards beitragen, können mit dem neuen Mediengesetz auf Subventionen hoffen. Der Bundesrat hat dabei den Schweizer Presserat im Auge: «Aufgrund seiner Aktivitäten trägt er zur Sensibilisierung für die grosse Bedeutung der Qualität im Journalismus bei», schreibt die Regierung in ihrer Botschaft zum Gesetz.
Weiter ist die Subventionierung von Nachrichtenagenturen vorgesehen. Schon vor geraumer Zeit hat der Bundesrat angekündigt, eine gesetzliche Grundlage für die Subventionierung der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) schaffen zu wollen. Im Entwurf heisst es nun, dass «unabhängige schweizerische Agenturen» ein Gesuch für Förderbeiträge stellen können.
Im Gesetz findet sich allerdings die Bedingung, dass es sich bei der Nachrichtenagentur um eine «nicht gewinnorientierte Organisation» handeln muss. Die fusionierte Keystone-SDA bekannte sich zuletzt zur Gewinnstrebigkeit.
Schliesslich ist eine indirekte Medienförderung gemäss dem Entwurf für das neue Mediengesetz auch über IT-Lösungen möglich. Laut Bundesrat könnten die Mittel zum Beispiel für die Entwicklung oder den Betrieb einer gemeinsamen technischen Plattform von Medienanbietern eingesetzt werden.
Im Resultat würde das Publizieren im Onlinebereich damit billiger. Das könnte für Medienunternehmen ein zusätzlicher Anreiz sein, ihr Angebot von Print auf Online umzustellen.
Insgesamt sind im Entwurf maximal 2 Prozent aus dem Gebührentopf für die Massnahmen der indirekten Medienförderung vorgesehen.