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Samstag
25.11.2023

Digital

Adrian Lobsiger wurde 2016 vom Bundesrat eingesetzt und 2019 in seinem Amt bestätigt. Nun ist das Parlament zuständig. (Bild © EDÖB)

Adrian Lobsiger wurde 2016 vom Bundesrat eingesetzt und 2019 in seinem Amt bestätigt. Nun ist das Parlament zuständig. (Bild © EDÖB)

Die Vereinigte Bundesversammlung wird im Dezember erstmals den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Adrian Lobsiger wählen. 

Die Gerichtskommission hat nun vorgeschlagen, Lobsiger in seinem Amt zu bestätigen, wie es in einer Mitteilung heisst. Er ist seit 2016 im Amt.

Das neue Datenschutzgesetz sieht vor, dass der oberste Datenschützer der Schweiz nicht mehr vom Bundesrat ernannt, sondern vom Parlament gewählt wird. Da der aktuelle Amtsinhaber Adrian Lobsiger für eine weitere Amtszeit kandidiert, wurde die Stelle nicht ausgeschrieben.

«Nach den üblichen Abklärungen und der Anhörung des EDÖB schlägt die Kommission der Vereinigten Bundesversammlung vor, Adrian Lobsiger für die Amtsperiode 2024–2027 wiederzuwählen», heisst es weiter.

Die Wahl findet am 20. Dezember gleichzeitig mit den Richterwahlen statt, eine Woche nach den Bundesratswahlen.