Content:

Freitag
03.07.2015

Medien / Publizistik

Bundesnachrichtendienst-BND-Klein-Report

Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) zieht gegen den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) vor Gericht. Sie hat die Behörde wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses beim Bundesverwaltungsgericht angeklagt.

Laut einem Bericht einer parlamentarischen Untersuchungskommission hat der BND allein im Jahr 2013 schätzungsweise hunderte Millionen Mails mit Suchbegriffen durchkämmt. 15 000 davon hat er schliesslich genauer unter die Lupe genommen.

Der Journalistenverband fürchtet, dass die Suchkriterien auch den eigenen Arbeitsradius abdecken. Diese Überwachungspraxis sei unverhältnismässig, das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses reiche als Begründung nicht aus.

Konkret wirft die Journalistenorganisation dem Geheimdienst vor, E-Mails der Organisation mit ausländischen Partnern im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung kontrolliert zu haben. Das sei kein Kavaliersdelikt, sondern «beeinträchtigt massiv die Arbeit von ROG». 

Gerade für Journalisten aus autoritär regierten Staaten ist es wichtig, darauf vertrauen zu können, dass ihre Anliegen und Informationen vom Zugriff Dritter geschützt sind. «Die Ausforschung der Kommunikation durch den BND bedeutet jedoch, dass sich die Journalisten mit ihren persönlichen Anliegen nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibt.»

Das Zeugnisverweigerungsrecht, das Journalisten dazu berechtigt, gegenüber Ermittlungsbehörden die Quellen ihrer Recherchen zu verschweigen, ist essenziell für die freie Berichterstattung und die Rolle der Medien als «vierte Gewalt», argumentiert Reporter ohne Grenzen. Mit seiner Klage will die Organisation dieses Recht von Journalisten durchsetzen.