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Sonntag
04.09.2022

Digital

Nicht nur Bundesbern: Auch für die Verwaltungen in den Kantonen sollen einige der neuen Digitalisierungs-Paragraphen für verbindlich erklärt werden. (Bild © admin.ch)

Nicht nur Bundesbern: Auch für die Verwaltungen in den Kantonen sollen einige der neuen Digitalisierungs-Paragraphen für verbindlich erklärt werden. (Bild © admin.ch)

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates will vorwärts machen bei der Digitalisierung der Behörden. Und auch die Kantone in die Pflicht nehmen.

So hat das Gremium den Entwurf über ein neues Bundesgesetz über den «Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben» gutgeheissen – und ein, zwei Stellen noch etwas frisiert.

Das Gesetz soll unter anderem die Rahmenbedingungen für den Einsatz von E-Government regeln und die «elektronischen Behördenleistungen» des Bundes festlegen – gebührenfreie Weitergabe von Open Source Software zum Beispiel oder die Veröffentlichung von Daten der Verwaltung zur freien Nutzung. 

Zuletzt befasste sich der Ständerat mit dem Geschäft. Die vorberatende Kommission des Nationalrats hat die Vorlage nun gutgeheissen – mit Änderungsanträgen allerdings.

So soll der Digitalisierungsprozess beschleunigt werden, indem der Anwendungsbereich des neuen Gesetzes ausgeweitet wird. So sollen zum Beispiel die dezentralisierten Einheiten der Bundesverwaltung ebenfalls dem Gesetz unterstellt werden. 

Auch für die Verwaltungen in den Kantonen sollen einige der neuen Paragraphen für verbindlich erklärt werden. Das muss allerdings wohl nochmals über die Dörfer, fehlt es doch an einer Verfassungsgrundlage, mit der die Kantone zur Verwendung kompatibler Standards verpflichtet werden könnten, wie die Gegner dieser Kantons-Klausel erfolglos argumentierten.

«Zudem spricht sich die Staatspolitische Kommission dafür aus, dass die Verwaltung überall dort, wo es möglich ist, elektronische Mittel benutzt», schreibt das Kommissionssekretariat am Freitag.