Nach einiger Verzögerung macht der Bundesrat Tempo bei der Regulierung der grossen Digital-Plattformen. Per Gesetz sollen Facebook, X, TikTok oder Google auf bestimmte Regeln verpflichtet werden.
Als Begründung stellt die Landesregierung die Rechte der User in den Vordergrund. Auf den Kommunikationsplattformen, die ein paar wenige Tech-Konzerne wie Alphabet (mit Google und YouTube), Meta (mit Facebook und Instagram), TikTok oder X kontrollieren, herrschten nämlich Regeln, die die Konzerne selber festlegen und durchsetzen.
Diese Plattformen böten zwar Vorteile, wie eine grössere Vielfalt an Informationen und Meinungen, die von den und für die User untereinander geteilt und gestreut werden können.
«Sie tragen aber auch zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten bei oder löschen Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern nach nicht erkennbaren Regeln», schreibt der Bundesrat anlässlich der Publikation seines Gesetzesvorschlags am Mittwoch.
In der Schweiz könnten dadurch die öffentliche Kommunikation und die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden, befürchtet der Bundesrat. Mit dem neuen Gesetz will hier gegensteuern und die Rechte der User stärken.
Konkret will das vorgeschlagene Gesetz, das in einem Erklärvideo auf den sozialen Medien präsentiert wird, die Kommunikationsplattformen dazu verpflichten, den Usern ein Verfahren anbieten, um mutmasslich illegale Inhalte unkompliziert zu melden.
Gemeldet werden können zum Beispiel Verleumdung, Beschimpfung oder Diskriminierung und Aufruf zu Hass. All dies sind Tatbestände im Strafgesetzbuch.
Die Betreiber der Plattformen sollen ihrerseits bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten die betroffenen Personen informieren und ihre Entscheidungen begründen. Auch soll es den Usern möglich sein, eine Beschwerde einzulegen.
Weiter will das neue Gesetz, zu dem die interessierten Kreis nun Stellung nehmen können, auch Transparenzregeln einführen. Diese betreffen die Kennzeichnung und Adressierung von Werbung und den Einsatz von Empfehlungssystemen.
«Ausserdem müssen die vom Gesetz betroffenen Dienste ein öffentlich zugängliches Werbearchiv einrichten und der Verwaltung sowie der Forschung Zugang zu ihren Daten gewähren», heisst es weiter.
Das Gesetz beschränkt sich auf sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, «weil diese aufgrund ihrer Reichweite die öffentliche Debatte und Meinungsbildung stark beeinflussen».
Als «sehr gross» gelten für die Landesregierung jene Dienste, die monatlich durchschnittlich von zehn Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden. Stand heute sind das an die 900‘000 User.


