Die EU ist nicht zufrieden mit der Umsetzung des Rechts auf Vergessen durch den US-Konzern Google. EU-Bürger können seit Anfang Juni die Löschung von unliebsamen Einträgen aus den Suchergebnissen beantragen, jedoch bleibt die Entfernung der Links auf die europäischen Seiten beschränkt. Wer mit google.com sucht, erhält immer noch die vollständigen Suchresultate.
Datenschützer der EU trafen sich am Donnerstag mit Verantwortlichen von Google, Yahoo und Microsoft, um die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu diskutieren. Die Datenschützer kritisierten das bisherige Vorgehen Googles bei den Löschverfahren. Die EU will bis Mitte September eine Richtlinie erarbeiten, welche die Entfernung von Suchergebnissen genauer regelt.
Bisher hat Google etwa der Hälfte der 90 000 Löschanträge stattgegeben. In 15 Prozent der Fälle wurden weitere Informationen angefordert und in 30 Prozent der Fälle wies der IT-Konzern die Gesuche um die Entfernung von Einträgen ab.