Künstliche Intelligenz muss bekanntlich trainiert werden mit Unsummen an Texten und Daten. Auch journalistischer Content wird an die digitalen Superhirne verfüttert.
Das wirft Fragen in Sachen Urheberrecht auf. Und weckt Begehrlichkeiten der Medienhäuser gegenüber den Techanbietern.
Nördlich des Rheins hatte jüngst der Vorsitzende des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV), Andreas Scherer, auf den Tisch gehauen: «Für urheberrechtlich geschützte Werke gibt es die Kopierschutz-Abgabe der Gerätehersteller. Nun brauchen wir dringend eine KI-Abgabe.»
Dieser Linie schliesst sich nun auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an, in dem die Angestellten der Zeitungsverleger organisiert sind. Der Verband fordert eine Reform des Urheberrechts, die eine Vergütung für die Nutzung von Texten, Fotos, Radiobeiträgen und Bewegtbildern vorsieht, wenn sie für das Training von künstlicher Intelligenz genutzt werden.
DJV-Chef Mika Beuster geht sogar so weit, dass er neben den Verlagen auch unzählige freie Journalistinnen und Journalisten in Gefahr sieht, «von künstlicher Intelligenz regelrecht ausgeplündert» zu werden.
Es könne nicht sein, «dass ChatGPT und andere völlig legal zum Nulltarif mit Inhalten von Medienschaffenden trainiert werden und die KI-Unternehmen auf diese Weise Milliarden scheffeln. Der Gesetzgeber kann es nicht länger zulassen, dass die einen Inhalte produzieren, während die anderen die Gewinne abschöpfen.»
Der neue AI Act der EU hat das Urheberrecht ausgeklammert, um zu einem schnellen Ergebnis zu kommen.