Content:

Donnerstag
21.11.2013

IT / Telekom / Druck

Das Landgericht Berlin hat am Dienstag nach einer Klage des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zahlreiche Vertragsklauseln des Internetkonzerns Google für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind insgesamt 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, die gemäss dem Gericht zu unbestimmt formuliert waren oder die Rechte der Verbraucher unzulässig einschränkten.

Google hatte sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, «möglicherweise» gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder «unter Umständen» personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen.

Für Verbraucher blieb unklar, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten. Zudem konnten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden. Aus Sicht der Datenschützer ist eine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten nicht möglich, indem Verbraucher bei der Registrierung lediglich die Erklärung ankreuzen: «Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen.»

Zwölf Nutzungsbedingungen enthielten gemäss dem Urteil des Berliner Landgerichts Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher einschränkten. So behielt sich Google auch vor, sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen, Anwendungen sogar durch direkten Zugriff auf das Gerät zu entfernen sowie Funktionen und Features der Dienste nach Belieben komplett einzustellen.

Nur sofern es «vernünftigerweise möglich» sei, werde der Nutzer vorab über die Änderung des Dienstes informiert. Eine Erläuterung, was darunter zu verstehen ist, fehlte. Zudem nahm sich Google das Recht, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern. Die deutschen Datenschützer hielten das für unangemessen benachteiligend. Das Landgericht Berlin schloss sich im Ergebnis dieser Auffassung an und erklärte die eingeklagten Bedingungen für rechtswidrig.