Die Befürworter der «Lex Netflix» berufen sich zu Recht auf die Stärkung der Schweiz als Standort für Filmproduktionen und die kulturelle Swissness. Die geplante Abgabe von vier Prozent sei keine Steuer, sondern Geld, das wieder in der Schweiz statt im Ausland in Filmproduktionen investiert werden muss.
Eine andere Haltung haben wichtige Akteure der audiovisuellen Branche wie die Sender 3+ oder TV24 und der Streaming-Dienst «oneplus» von CH Media. Ebenso die Mitglieder von Suissedigital mit eigenen Video-on-Demand-Angeboten wie zum Beispiel Sunrise UPC oder net+.
Sie fürchten eine Belastung für ihre Kundinnen und Kunden, wie die Gegner des neuen Filmgesetzes am Montag mitgeteilt haben.
Bereits bei der Entstehung des Gesetzes beziehungsweise in der Vernehmlassung «wurden die Anliegen der TV-Sender und -Plattformen nicht berücksichtigt», heisst es. Entgegen dem von den Befürwortern «kolportieren Eindruck» würden im neuen Filmgesetz nicht nur die ausländischen Akteure, wie etwa Netflix, zur Kasse gebeten, sondern neu auch Schweizer Privat-TV-Sender und Video-on-Demand-Anbieter.
Diese sprechen von «steuergleichen Lasten», die auch für die 13 konzessionierten Schweizer Regional-TV-Sender gelten, «sobald sie Filme zeigen». Auch der Aufbau von Schweizer Streaming-Diensten «wird durch diese neue Investitionspflicht und die Quotenpflicht für europäische Inhalte massiv erschwert», heisst es.
Das Geld, das Private künftig dem Staat abgeben müssen, subventioniere Produktionen, die häufig auf wenig Publikumsinteresse stossen, während kostspielige Eigenproduktionen von Schweizer TV-Sendern, «ebenfalls ein unverzichtbarer Teil des Filmstandorts Schweiz», nicht angerechnet werden könnten. Das dem Bund überlassene Geld fehle für die Finanzierung von eigenen publikumswirksamen Projekten. Die einheimische Alternative zu den grossen internationalen TV-Sendern würde dadurch massiv geschwächt.
Mit der Zwangsquote für europäische Filme und der Aufforderung der besonderen Kennzeichnung sowie bevorzugter Platzierung von europäischen Filmen im Programmangebot stelle das neue Gesetz einen «krassen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der einheimischen TV-Sender und -Plattformbetreiber dar», heisst es.
Aus diesen Gründen empfehlen die Schweizer Privat-TV-Sender und Video-on-Demand-Anbieter den Stimmberechtigten am 15. Mai ein Nein zur Revision des Filmgesetzes.
Der VSPF / ATPS ist der Interessenverband für Privatfernsehsender ohne Konzession und Gebührenanteil, die sich an ein nationales Schweizer Publikum richten und sich durch Werbung finanzieren.