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Freitag
11.06.2021

Medien / Publizistik

Ein strahlender Leuchter bei den Verhandlungen gefällt, Licht hinter das Dunkel der Verwaltung hingegen stört mehr als die Hälfte im Ständerat...

Ein strahlender Leuchter bei den Verhandlungen gefällt, Licht hinter das Dunkel der Verwaltung hingegen stört mehr als die Hälfte im Ständerat...

Qualitätsjournalismus ist nicht gratis. Und Recherche-Journalismus kann echt ins Geld gehen. Nicht nur, was den zeitlichen Aufwand betrifft.

Kosten fallen auch an, wenn die Medienschaffenden sich Zugang zu Verwaltungsdokumenten verschaffen wollen. Eine selten derart breit vereinte Interessensgemeinschaft fast aller Medien in der Schweiz wollte deshalb für eine Abschaffung dieser Gebühren plädieren.

Am Donnerstag hat der Ständerat mit 21 zu 16 Stimmen entschieden, auf die Vorlage einer weitgehenden Gebührenbefreiung bei Zugangsgesuchen nicht einzutreten. Es soll also nach dem Willen der kleinen Kammer so bleiben, dass ein Journalist – wie kürzlich geschehen – beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) Gebühren in der Höhe von 1'000 Franken bezahlen muss, um Zugang zu einem sechsseitigen Dokument zu bekommen.

Die Vorlage der Gebührenbefreiung basiert auf der parlamentarischen Initiative von Edith Graf-Litscher. Diese geht jetzt zurück an den Nationalrat.

Die Medienverbände sowie öffentlichkeitsgesetz.ch und das Recherchenetzwerk investigativ.ch bedauern den ablehnenden Entscheid des Ständerates. Seit 15 Jahren würden Medienschaffende durch teilweise überhöhte Gebühren für den Zugang zu Verwaltungsdokumenten in ihrer Arbeit behindert, schreiben sie in einer Mitteilung.

In der Vergangenheit haben sich Redaktionen teils bis vor Bundesgericht gegen Gebührenbescheide der Verwaltung gewehrt. Dieses hielt 2013 auch fest, dass selbst eine geringe Gebühr von 100 oder 200 Franken abschreckend wirkt und Transparenz verhindert. Trotzdem hat sich die Umsetzungspraxis nicht verbessert.

Ein Beispiel: Die Vereinbarung mit einem IT-Lieferanten des Bundes hätte relevante Fakten zur Lieferung mangelhafter Komponenten im Umfang von 325 Millionen Franken für das Sicherheitsfunknetz Polycom liefern können. Nach Rücksprache mit der Redaktion war allerdings klar, dass der geforderte Betrag das Recherchebudget übersteigt. «So können die Medien ihre Funktion als vierte Gewalt im Staat nicht erfüllen», sagt Martin Stoll, Geschäftsführer von öffentlichkeitsgesetz.ch.

Die SRG, der Verband Schweizer Medien (VSM), Tamedia, Ringier und weitere Medienhäuser sowie mehr als 600 Medienschaffende haben sich bereits Ende Mai in einem offenen Brief an das Parlament gewendet: mit der Bitte, die Gebühren für Verwaltungsdokumente aufzuheben.

Es brauche einen transparenten Zugang zu Verwaltungsdokumenten: «Jetzt muss der Nationalrat dafür sorgen, dass die Idee des Öffentlichkeitsprinzips, der niederschwellige Zugang zu Verwaltungsdokumenten, nicht geschwächt wird und Medienschaffende ungehindert ihre Arbeit machen können.»