Das im vergangenen Oktober veröffentlichte Deep-Fake-Video mit Nationalrätin Sibel Arslan hat teure Folgen für Andreas Glarner. Der Aargauer SVP-Nationalrat muss der Grünen-Politikerin die Anwaltskosten von 4'000 Franken zurückzahlen.
«Der Entscheid des Basler Zivilgerichts, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, datiert vom 20. November und ist nun rechtskräftig, da sich Glarner in dem Verfahren juristisch nicht zur Wehr setzte», wie die Tamedia-Zeitungen am Freitagvormittag zuerst berichteten.
Auch die vorangegangene, vom Zivilgericht am 17. Oktober 2023 verhängte superprovisorische Massnahme, nach der Glarner das Video löschen musste sowie nicht mehr weiter verbreiten darf, wurde somit bestätigt.
1'500 der total 3842.50 Franken, die der Aargauer Nationalrat zahlen muss, entfallen auf die Verfahrenskosten, der Rest geht an Arslan für die Deckung der Anwaltskosten.