Bei den eidgenössischen Wahlen hat der Datenschutzbeauftragte mehrmals eingreifen müssen.
Es würden Personendaten von Wahlberechtigten gesammelt, «ohne diese darüber zu informieren», erklärte Adrian Lobsiger in der «NZZ am Sonntag». Die Parteien und Firmen hätten die Wahlberechtigten nicht um ihre Einwilligung gefragt. Auch nicht «zu welchem Zweck sie die gesammelten Personendaten nutzen dürfen», so Lobsiger.
Er habe fünf bis zehn Mal wegen Datenschutzverletzungen von Parteien interveniert, schreibt die Zeitung.