Adrian Lobsiger hat am Dienstagmorgen den Tätigkeitsbericht 2023/2024 vor den Medien präsentiert. Schwerpunkte sind der unterschätzte Persönlichkeitsschutz in der Digitalisierung, das Öffentlichkeitsprinzip und der Rechtsstaat.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) sprach über das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist.
Seine Behörde setze die Publikation von Merkblättern und Auslegungshilfen für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Behörden fort. «Bald werden unsere Arbeiten zum Übergang vom alten zum neuen Recht indessen abgeschlossen sein, sodass die vom Parlament gesprochenen zusätzlichen Stellen schwerpunktmässig für die Durchführung von Untersuchungen eingesetzt werden können.»
Lobsiger wies darauf hin, dass nicht übersehen werden dürfe, dass «die menschengerechte Bearbeitung von Personendaten ein Grundverständnis der Eigenarten des Datenschutzes voraussetzt», wie er ausführte.
Bei den Bundesbehörden stellt Adrian Lobsiger einen Verbesserungsbedarf bei der Erstellung und Verwaltung digitaler amtlicher Dokumente fest. Um die weiter ansteigenden Zugangsgesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz zeitgerecht zu bewältigen, müssten sich die Bundesbehörden in die Lage versetzen, solche Dokumente vermehrt mit einfachen elektronischen Vorgängen zugänglich zu machen und gegebenenfalls darin enthaltene Inhalte automatisiert zu schwärzen.
Wie immer vorsichtig drückte sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zur Manie der Beamten-Geheimhaltungswut aus. In Teilen der Bundesverwaltung setzten sich Bestrebungen fort, Behördentätigkeiten ganz oder teilweise vom Anwendungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes auszunehmen, so Lobsiger. Mit bürokratischen Erschwernissen werde so der Paradigmenwechsel vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip gefährdet.
Darauf angesprochen sagte Martin Stoll vom Verein Öffentlichkeitsgesetz zum Klein Report am Dienstag: «Die wachsende Zahl an Zugangsgesuchen verdeutlicht die wachsende Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips und dessen zentrale Rolle im demokratischen Dialog. Während Verwaltung und Politik oft den damit verbundenen Aufwand betonen, sollte der Nutzen dieser Informationen für öffentliche Diskussionen wichtigerer Themen im Vordergrund stehen», so der Geschäftsführer.
«In einem zunehmend polarisierten Staatswesen sind fundierte, faktenbasierte Diskussionen essenziell. Medien, die mit den Öffentlichkeitsgesetzen arbeiten, können solche Diskussionen initiieren und damit die demokratische Teilhabe stärken», führt er aus.
Die Bedeutung und der nachhaltige Effekt einer effektiven Transparenzpolitik werde von den Verwaltungen und der Politik oft unterschätzt. «Zudem ist es inakzeptabel, dass Interessengruppen Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip aushandeln können, wie es aktuell bei der Geheimhaltung von Preisverhandlungen bei Medikamenten der Fall ist», warnt Stoll.
Zudem sei es ein bedeutender Fehler gewesen, dass der Bundesrat das Projekt für einen Dokumentennachweis mit fadenscheinigen Begründungen eingestellt hat, welches die zielgerichtete und effiziente Bereitstellung von Dokumenten an die Öffentlichkeit ermöglicht hätte – ein System, das in Norwegen erfolgreich umgesetzt werde. «Die Befürchtung war gross, dass die Öffentlichkeit auf Dossiers stossen könnte, von denen sie noch nichts weiss.»
Die Digitalisierung müsse auch beim Öffentlichkeitsprinzip vorangetrieben werden. «Dokumente müssen konsequent und zeitnah ins Aktenverwaltungssystem eingepflegt werden und Journalisten sollten einfach Zugang zu Listen vorhandener Dokumente erhalten, um gezielte Zugangsgesuche stellen zu können», sagte Martin Stoll zum Klein Report abschliessend.