Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat klargestellt, dass sich Journalistinnen und Journalisten nicht strafbar machen, wenn sie «geleakte» Daten entgegennehmen.
Das Gericht nahm zwar formal eine Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei nicht zur Entscheidung an. Nach Ansicht von Reporter ohne Grenzen (RSF) muss der Gesetzgeber deshalb nachbessern und mehr Rechtssicherheit herstellen.
RSF begrüsst jedoch die Begründung des Gerichts, die deutlich macht, dass der Datenhehlerei-Paragraf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren darf.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte die Klage 2017 im Namen von Reporter ohne Grenzen, netzpolitik.org sowie sieben Journalisten und Bloggern erhoben, die selbst regelmässig investigativ und mithilfe geleakter Daten recherchieren. Darunter sind Markus Beckedahl und Andre Meister von netzpolitik.org, die Investigativjournalisten Peter Hornung vom NDR, Hajo Seppelt von der ARD sowie die IT-Journalisten Holger Bleich, Jürgen Schmidt und Matthias Spielkamp, Geschäftsführer von AlgorithmWatch und RSF-Vorstandsmitglied.
RSF-Geschäftsführer Christian Mihr wertet den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts als Teilerfolg, weil nun Journalistinnen und Journalisten, die geleakte Daten entgegennehmen, sich nicht mehr strafbar machen. «Die Ausführungen der Kammer haben Signalwirkung und stellen klar, dass der Datenhehlerei-Paragraf nicht so ausgelegt werden darf, dass dadurch wichtige Teile der Arbeit investigativer Journalistinnen und Reporter sowie ihrer Informantinnen und Helfer kriminalisiert werden.»
Zusätzliche Klarheit verspricht sich RSF durch das weiterhin beim Zweiten Senat anhängige Verfahren. Gleichzeitig appelliere man an den Gesetzgeber, «den Wortlaut der Vorschrift im Sinne der Pressefreiheit nachzubessern und damit mehr Rechtssicherheit herzustellen, sowohl für die Arbeit investigativer Journalistinnen und Journalisten als auch für deren Hilfspersonen und Quellen».
Aufgrund der ungenauen Formulierung des Gesetzes gibt es hier noch Grauzonen, zum Beispiel mit der Behandlung von Whistleblowerinnen und Whistleblowern.