«Sie bezahlen für ein Inserat, wir schreiben einen Artikel nach Ihrer Wahl»: Dieses Angebot erhielt die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) von der Firma Mediaplanet. Pikant ist daran, dass dieser Artikel als Beilage in der Tamedia-Tageszeitung «Le Matin» erschienen wäre.
Die SP Schweiz war von diesem «unanständigen Angebot» nicht begeistert und prangerte das Vorgehen der Mediaplanet-Gruppe beim Schweizer Presserat an: Mediaplanet und «Le Matin» hätten dadurch gegen die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten des Presserates verstossen, so die Ansicht der SP-Politiker.
Ausserdem hinterfragte die SP diese Praxis, nach der «das Finanzvermögen einer Interessengruppe nicht nur erlaubt, Werbekampagnen zu führen, sondern auch noch über die Präsenz im redaktionellen Teil von Medien entscheidet». Mediaplanet hatte vorgeschlagen, einen «Artikel nach Wahl» der SP zu verfassen, während diese gleichzeitig Werbung buchen sollte.
Mediaplanet verteidigte sich mit der Meinung, dass es sich bei diesem Angebot um ganz normales «Content Marketing» handle: Eine Ansicht, die der Presserat allerdings nicht teilte, im Gegenteil: Der Rat stellte eine Verletzung von Artikel 9 der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten fest.
«Der Fakt, dass einige Beiträge mit `Publireportage` oder mit `Gesponserter Artikel` gekennzeichnet sind, verstärken den Eindruck, dass die anderen Texte aus Sicht des Lesers als journalistische Beiträge wahrgenommen werden», begründet der Presserat. Deshalb stellte er eine Vermischung von Werbung und redaktionellem Inhalt fest.
Die Einhaltung der Standards, die der Pressrat für Journalistinnen und Journalisten entworfen hat, ist zwar freiwillig. Jedoch heisst es dazu in der Präambel: «Journalistinnen und Journalisten, welche dieser Bezeichnung würdig sind, halten es für ihre Pflicht, die Grundsätze dieser Erklärung getreulich zu befolgen».
Die Beilage «Tabou» wirft deshalb auch ein schlechtes Licht auf «Le Matin» selber. Die Zeitung selbst habe nach Ansicht des Presserates zwar nicht gegen berufsethische Regeln verstossen, weil «Le Matin» keinen Einfluss auf den Inhalt der Beilage «Tabou» nimmt. Trotz unterschiedlichem Layout bestehe jedoch eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Produkt von Mediaplanet und dem redaktionellen Inhalt von «Le Matin».
Deshalb empfiehlt der Presserat der Tamedia-Zeitung, von Mediaplanet einen expliziten Hinweis auf der Frontseite solcher Beilagen, welche mit einer möglichen Verwechslungsgefahr spielen, zu verlangen. Ansonsten stehe die Glaubwürdigkeit von «Le Matin» selber in Frage.