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Dienstag
01.07.2014

Medien / Publizistik

Im  vergangenen Jahr reichten Schweizerinnen und Schweizer total 469 Gesuche um Zugang zu amtlichen Informationen ein, schreibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht. Das ist zwar ein Rückgang von knapp 14 Prozent. Doch der Edöb ist dennoch zufrieden und spricht von einer konstanten Zahl der Gesuche.

Ebenfalls zufrieden zeigen sich Hanspeter Thür und sein Team mit der Art und Weise, wie die höheren Instanzen, etwa Gerichte, mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) umgehen. Der Edöb weist auf verschiedene Urteile und Weisungen hin, die seinem Interesse nach einer transparenten Bundesverwaltung entsprechen.

So nennt er im Tätigkeitsbericht etwa ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, gemäss welchem Verwaltungskommissionen ebenfalls dem BGÖ unterstehen.

Martin Stoll, Präsident des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch, teilt die Eintschätzung des Edöb. Er hebt besonders das Urteil des Bundesgerichts hervor, wonach selbst geringe Gebühren dem Grundgedanken des Öffentlichkeitsgesetzes widersprechen könnten. «Unglücklich finde ich, was Verwaltung und Bundesrat aus dem Entscheid gemacht haben: die Weisung, dass Medienschaffende nur die Hälfte der Gebühren zahlen müssen. Das wird Streitigkeiten um Gebühren nicht aus der Welt schaffen», sagte Stoll gegenüber dem Klein Report.

Der Rückgang der Gesuche bereitet ihm keine Sorgen. «Eine Veränderung von 40 Anträgen ist schwer zu erklären. Oft wirken sich Aktualitäten auch auf die BGÖ-Antragszahlen aus.» Die laufende Evaluation des BGÖ sieht er weit kritischer. Er habe Angst, dass die Verwaltung damit einen Transparenzabbau bezwecke. Denn: «Das Gremium von Chefbeamten des Bundes sieht die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes kritisch und möchte die Praxis restriktiver gestalten.»

Wie der Edöb sieht auch Stoll die Gefahr, dass beispielsweise der Nachrichtendienst vom BGÖ ausgenommen wird. «Wenn Verwaltungseinheiten wie der Nachrichtendienst ihre Arbeiten in einem Dunkelfeld verrichten wollen, schadet ihnen dies selber», sagte Stoll. Zudem sei es nicht sonderlich geschickt, wenn der Nachrichtendienst, dem in der Schweiz seit der Fichenaffäre mit Misstrauen begegnet werde, die Schotten dichtmache - «zu einem Zeitpunkt notabene, wo er zusätzliche Überwachungsbefugnisse einfordert».

Die Zukunft des BGÖ ist also ungewiss. In Zukunft stehen einige wichtige Entscheide an. «Unter anderem ein von der `SonntagsZeitung` angestrengtes Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht, das betreffend Transparenz im Beschaffungswesen wegweisend sein wird», verriet Stoll.

Sicher ist für ihn bloss etwas: «Wenn es tatsächlich zu einem Transparenzabbau in der Bundesverwaltung kommt, muss sich die Branche mit allen Mitteln dagegen wehren.»