Die Fälle, in denen sich Bundesbehörden gegen die Herausgabe amtlicher Dokumente sträuben, sind seltener geworden. Von den insgesamt 636 Zugangsgesuchen auf Basis des Öffentlichkeitsgesetzes wurden im letzten Jahr 62 komplett verweigert.
Damit nahm die Verweigerungsquote im Vergleich zu 2017 von 18 Prozent auf 10 Prozent ab, wie aus dem Tätigkeitsbericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger hervorgeht.
In 352 Fällen erlaubten die Behörden einen vollständigen Zugang, was einem Anteil von 55 Prozent entspricht. Ein Teilzugang wurde in 19 Prozent der Fälle gewährt. Die weiteren Gesuche wurden entweder zurückgezogen oder waren zum Zeitpunkt der Erhebung noch hängig. In 31 Fällen war gar kein amtliches Dokument vorhanden.
Laut Lobsiger sei die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes durch die Bundesbehörden als «insgesamt positiv» zu werten. Angaben darüber, welche Behörden allenfalls noch Nachholbedarf hätten, machte er in seinem Tätigkeitsbericht hingegen nicht.
2018 wurden beim Öffentlichkeitsbeauftragten darüber hinaus 76 Schlichtungsanträge eingereicht – das sind 36 Prozent der teilweise oder vollständig verweigerten Zugangsgesuche.
Die Anträge wurden mehrheitlich in mündlichen Schlichtungsverfahren in Anwesenheit der betroffenen Personen und Behörden behandelt. Seit 2017 wurde so eine deutliche Beschleunigung des Verfahrens und eine signifikante Zunahme der einvernehmlichen Lösungen erreicht.
Nichtsdestotrotz konnte nur die Hälfte der Schlichtungsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen abgeschlossen werden. Die Frist-Überschreitung war laut Adrian Lobsiger «häufig der Abwesenheit der betroffenen Personen oder Behörden infolge Ferien, Krankheit oder Reisen, der grossen Zahl der am Verfahren beteiligten Drittpersonen oder der Komplexität der rechtlichen Fragestellung zuzuschreiben».