Der Bundesrat hat das sogenannte «Aide-mémoire» – eine Art Magistraten-Knigge – überarbeitet. Vor allem der Abschnitt zur Amtsgeheimnisverletzung wurde präziser formuliert.
Nachdem während der Pandemie wiederholt vertrauliche Informationen aus dem Bundesrat den Medien durchgestochen worden waren – die juristische Aufarbeitung ist vor dem Bundesgericht hängig –, empfahlen die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte in einem Bericht vom 17. November 2023 und in einem Schreiben vom 5. Juli 2024 dem Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Aufklärung und Ahndung von «Indiskretionen».
Der Bundesrat hat daraufhin unter anderem den Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung revidiert oder Vorgaben zu Hintergrundgesprächen im «Leitbild Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung» festgehalten.
Nun hat er auch das überarbeitete «Aide-mémoire für die Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler» verabschiedet. In dem 33 Seiten starken Dokument geht es um praktische Fragen, die sich bei der Amtsausübung stellen, wie etwa die Offenlegung von doppelten Staatsbürgerschaften, die Annahme von Geschenken, den Diplomatenpass, die Unfallversicherung oder das Ruhegehalt.
Im Abschnitt, der die Amtsgeheimnisverletzung nach Strafgesetzbuch Artikel 320 alltagspraktisch erläutert, hält das Aide-mémoire neu explizit fest, dass es nicht zulässig ist, «Informationen beziehungsweise Unterlagen aus der Ämterkonsultation und dem Mitberichtsverfahren an politische Parteien (Parteisekretariate, Fraktionen, Parteimitglieder) und weitere politische Interessengruppen und -vertreter» zu übermitteln.
«In vielen Fällen» erfülle eine solche Übermittlung den Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung.
Das «Aide-mémoire» enthält neu auch Ausführungen zu den sogenannten Debriefings für Mitarbeitende der Mitglieder des Bundesrates respektive des Bundeskanzlers. Diese finden im Anschluss an die Bundesratssitzungen statt.
Im Verhaltenskodex heisst es dazu: «Debriefings zu Bundesratssitzungen durch die Mitglieder des Bundesrates in den Departementen und durch die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler in der Bundeskanzlei haben primär zum Ziel, die Beschlüsse des Bundesrates einzuordnen und nötigenfalls Folgearbeiten zu initiieren beziehungsweise entsprechende Aufträge zu erteilen.»
Und: «Auf eine detaillierte Berichterstattung über die Beratungen oder individuelle Voten ist zu verzichten. Der Kreis der Teilnehmenden ist so klein wie möglich zu halten.»
Der Informationsfluss aus dem Bundesratszimmer in die Stuben der Bundesbehörden soll also aufs Minimum gedrosselt werden.