Über gleich drei Beschwerden zur Corona-Berichterstattung von SRF hat sich die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) in ihrer öffentlichen Online-Sitzung am Montag gebeugt.
Am kontroversesten diskutierten die UBI-Mitglieder am Montag über einen Beitrag der Radiosendung «Rendez vous» vom 31. August 2020. Thema waren die Demos in Berlin gegen die Corona-Massnahmen, die zwei Tage zuvor stattgefunden hatten und allerorten für Schlagzeilen gesorgt hatten.
Ein Zuhörer moniert, es sei ein unzutreffendes und verzerrtes Bild von den Demonstrierenden gezeichnet worden. In der UBI-Beratung obsiegte jedoch schliesslich der Umstand, dass es sich um einen Kommentar des Deutschland-Korrespondenten handelte. Und dass es ein Kommentar war, sei klar erkennbar gewesen.
Auch die Beschwerde zu einem zweiten Corona-Beitrag vermochte die Medienwächter nicht zu überzeugen. Dabei ging es um die TV-Talksendung «Club» vom 22. September 2020, die ebenfalls den Widerstand gegen die Corona-Massnahmen thematisierte.
«Das Publikum konnte sich aufgrund der Diskussion eine eigene Meinung zur Vielfalt und zu den Gründen der Kritik bilden. Mehrere Skeptiker konnten sich in der Sendung eingehend äussern, warum sie die angeordneten Massnahmen als falsch erachteten oder an diesen zweifelten», kam die UBI zum Schluss.
Als unbegründet beurteilte die UBI ebenfalls die Rügen gegen die Moderation. Die Beschwerde wurde ohne Gegenstimme abgewiesen.
Im Rahmen einer Betroffenenbeschwerde wurden ausserdem zwei Corona-Beiträge von Radio Televisione Svizzera di lingua italiana (RSI) beanstandet, bei welchen es um die grosse Zahl Covid-19-Infizierter und daran Verstorbener in einem Altersheim in Sementina in der Nähe von Bellinzona ging.
Darin kamen Angehörige von Opfern, Pflegepersonal und der Direktor des Heims zu Wort. «Für das Publikum war erkennbar, dass es unterschiedliche Ansichten zu den aufgeworfenen Fragen und Kritikpunkten gibt. Die Vertretung des Heims hatte in beiden Beiträgen ausreichend Gelegenheit, ihre Sichtweise darzulegen, insbesondere auch zur anonym vorgetragenen Kritik.»
Auch diese Beschwerde wurde heisser gekocht als gegessen: Ohne Gegenstimme kam die UBI zum Schluss, dass beide Beiträge die programmrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten haben.
Neben den drei Corona-Beschwerden betraf die vierte der diskutierten Streitfälle die historische Dramenserie «Frieden», die SRF im November ausstrahlte. Die fiktive Familiengeschichte spielt im Frühling 1945 in der Schweiz.
In einer Popularbeschwerde wurde eine Sequenz in Folge 3 vom 9. November 2020 gerügt. Eine zusammen mit ihrem Mann aus Deutschland geflüchtete Frau sagt darin: «Aber am schlimmsten ist der Russe; Tiere sind das, dreckige, widerliche Tiere.»
Ja, fand die UBI, die Aussage an sich sei diskriminierend. Aber diese könne nicht losgelöst vom Kontext beurteilt werden. «Es handelte sich um eine subjektive Meinungsäusserung, die aufgrund der besonderen Umstände am Ende des Zweiten Weltkriegs zu verstehen ist. Daraus lässt sich denn auch nicht ein Verstoss gegen das rundfunkrechtliche Diskriminierungsverbot ableiten.»
Ohne Gegenstimme wies die UBI auch diese Beschwerde ab.