Der SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli hat sich mit einem Brief an SRF-Direktor Ruedi Matter gewandt. Er fordert von Matter, dass gegen die Verantwortlichen der SRF-Sendung «Rundschau» über die angeblich laxe Vergabe von Doktortiteln eine disziplinarisch-aufsichtsrechtliche Untersuchung eingeleitet wird. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen anschliessend vollumfänglich öffentlich zugänglich gemacht werden.
Mörgeli bezieht sich bei seinen Vorwürfen auf die Rolle der Zeugen in der Berichterstattung. «Ich verfüge über schlüssige Belege, dass mindestens zwei Zeugen für die angeblich geringen wissenschaftlichen Ansprüche an meine Doktoranden gar nicht promoviert und somit den Doktortitel nicht erreicht haben», heisst es im Schreiben an Ruedi Matter.
«Der anonymisierte Hauptzeuge äusserte sich als nachweislicher Betrüger, der seine Dissertation mittels Geldzahlung an einen Dritten erschlichen habe», so Mörgeli. «Dennoch wurde er dem Publikum als glaubwürdiger Hauptzeuge vorgeführt für die unbewiesene, ehrverletzende und rufschädigende Beschuldigung, ich hätte mit vollem Wissen etwa ein Dutzend solcher betrügerisch gekaufter Dissertationen durchgewinkt.»
Die Beurteilungen der Ombudsstelle und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) reichen in seinen Augen nicht aus. «Es ist klar, dass der Ombudsmann der SRG sowie die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen UBI lediglich über die Einhaltung der Bestimmungen des RTVG urteilen können», so Mörgeli. Die Frage nach dem manipulativen Umgang mit Quellen und deren Untersuchung falle zweifellos in die Zuständigkeit Matters.
Mörgeli fordert «Aufschlüsse über (...) sechs Falschdarstellungen in der `Rundschau`»: Beim Hauptzeugen, der als Schattenbild anonymisiert wurde, handle es ich «gemäss anthropologisch-forensischem Gutachten von Prof. Dr.Friedrich Wilhelm Rösing als `sehr wahrscheinlich`» um einen Doktoranden, der nie bei ihm promoviert habe.
Mörgeli widerspricht zudem dem Vorwurf, er habe sich nur um orthografische Fragen in der Dissertation gekümmert. SRF berufe sich bei dieser Aussage auf ein Schreiben, das im Zürcher Universitätsarchiv liege, so der Nationalrat. Das Universitätsarchiv habe hingegen schriftlich bestätigt, dass die Weitergabe eines solchen Schreibens an die «Rundschau» undenkbar sei.
Weiter moniert Mörgeli, dass eine Doktorandin «den von der `Rundschau` vermittelten Eindruck des blossen Übersetzens bulgarischer Texte über ihren Anwalt» ausdrücklich korrigiert habe.
Zuletzt widerspricht Mörgeli dem «Rundschau»-Bericht in Zusammenhang mit Aussagen von Flurin Condrau, Professor am Medizinhistorischen Institut und Museum in Zürich. Dass in der Sendung behauptet wurde, Condrau habe die Dissertationen von Mörgelis Doktoranden aus dem Forschungsverzeichnis der Universität streichen lassen, sei nachweislich falsch, da die Löschung für alle Mitarbeitenden des MHIZ gleichermassen gegolten habe.
Ebenfalls falsch sei die Behauptung gewesen, dass die Zürcher Regierung die von Chirstoph Mörgeli betreuten Dissertationen schlicht als zu wenig wissenschaftlich beurteilt habe. Die «Rundschau» habe «grobfahrlässig oder gar vorsätzlich falsch informiert».
Das Schreiben sei am Montag eingegangen, bestätigte SRF-Pressesprecherin Andrea Wenger gegenüber dem Klein Report. Zum Inhalt des Schreibens könne SRF aber noch keine Angaben machen.