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Donnerstag
10.04.2025

Medien / Publizistik

Sie fürchten sich in die Schweiz einzureisen: Die Medienschaffenden Antonio Baquero aus Spanien, Cecilia Anesi aus Italien und Frederik Obermaier aus Deutschland... (Bild: Screenshot TA)

Sie fürchten sich in die Schweiz einzureisen: Die Medienschaffenden Antonio Baquero aus Spanien, Cecilia Anesi aus Italien und Frederik Obermaier aus Deutschland... (Bild: Screenshot TA)

«Ausländische Investigativjournalisten trauen sich nicht mehr in die Schweiz», titelte der «Tages-Anzeiger» am Donnerstag.

Der Grund fürs Fernbleiben: Die Journalisten hätten in der Vergangenheit Berichte veröffentlicht, in denen sie mit geleakten Bankdaten arbeiteten. Gemäss Artikel 47 des Bankengesetzes ist dies seit 2015 verboten und wird unter Strafe gestellt.

Der besagte Gesetzesartikel stellt die Herausgabe von geheimen Bankdaten unter Strafe, und auch deren Weitergabe und Veröffentlichung. Auch dann, wenn die Daten von klarem öffentlichen Interesse sind.

Der «Tagi»-Artikel vom Donnerstag war eine Vorlage für Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz, um ihre Kritik am Bankengesetz einmal mehr in die Runde zu werfen.

«Eines der grössten Defizite hinsichtlich der Pressefreiheit in der Schweiz ist und bleibt Art. 47 des Bankengesetzes. Dieser Passus kriminalisiert investigativen Journalismus über Bank- und Finanzthemen», wird Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz, in einer Mitteilung zitiert.

Während die Schweiz auf der globalen Rangliste der Pressefreiheit von RSF insgesamt auf dem neunten Platz liegt, rangiert sie in der Kategorie «Rechtlicher Kontext» nur auf dem 27. Platz.

Aus Sicht von RSF Schweiz ist dieser Sachverhalt «absolut inakzeptabel». Die Organisation warnt davor, dass Artikel 47 des Bankengesetzes ein «Chilling Effect», also eine abschreckende Wirkung entfaltet, die Redaktionen dazu veranlasst, von eigentlichen Recherchen abzusehen.