Die Wirtschaftszeitung «L'Agefi» aus der Romandie hat keinen Anspruch auf Post-Rabatte. So sieht es das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch publizierten Entscheid.
Die St.Galler Richter haben damit eine Entscheidung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) bestätigt.
Begründung: «L'Agefi» richte sich an ein Publikum, das an Finanzthemen interessiert sei. Damit gehöre der Titel zur Fachpresse – und nicht zur Regional- und Lokalpresse, wie sie von der indirekten Presseförderung unterstützt wird.
Die Nouvelle Agence Economique et Financière – der Verlag der Wirtschafts- und Finanzzeitung, die zweimal wöchentlich im Kanton Waadt erscheint – hatte vor Gericht geltend gemacht, dass die Verweigerung der Post-Rabatte zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Mitbewerbern wir der Tageszeitung «Le Temps» führe.