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Samstag
17.12.2022

Medien / Publizistik

«L'Agefi» argumentierte erfolglos, dass die Verweigerung der Post-Rabatte zu einer Ungleichbehandlung führe – zum Beispiel gegenüber «Le Temps». (Bild Screenshot agefi.com)

«L'Agefi» argumentierte erfolglos, dass die Verweigerung der Post-Rabatte zu einer Ungleichbehandlung führe – zum Beispiel gegenüber «Le Temps». (Bild Screenshot agefi.com)

Die Wirtschaftszeitung «L'Agefi» aus der Romandie hat keinen Anspruch auf Post-Rabatte. So sieht es das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch publizierten Entscheid. 

Die St.Galler Richter haben damit eine Entscheidung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) bestätigt. 

Begründung: «L'Agefi» richte sich an ein Publikum, das an Finanzthemen interessiert sei. Damit gehöre der Titel zur Fachpresse – und nicht zur Regional- und Lokalpresse, wie sie von der indirekten Presseförderung unterstützt wird. 

Die Nouvelle Agence Economique et Financière – der Verlag der Wirtschafts- und Finanzzeitung, die zweimal wöchentlich im Kanton Waadt erscheint – hatte vor Gericht geltend gemacht, dass die Verweigerung der Post-Rabatte zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Mitbewerbern wir der Tageszeitung «Le Temps» führe.