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Sonntag
10.12.2017

IT / Telekom / Druck

Mit «Wettbewerbsneutralität» will der Bundesrat den Wettbewerbsverzerrungen staatsnaher Unternehmen zu Leibe rücken. Am Freitag hat er den Bericht «Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte» verabschiedet.

Halbstaatliche Unternehmen sind heute nicht mehr nur in ihren traditionellen Geschäftsfeldern tätig. Speziell in Märkten, die nicht zur politisch definierten Grundversorgung gehören, konkurrenzieren sie sich nicht selten mit privaten Unternehmen. 

«Dies kann bei ungleichen Grundvoraussetzungen, beispielsweise bei den Finanzierungsbedingungen oder den regulatorischen Bedingungen, zu Wettbewerbsverzerrungen im betroffenen Markt führen», warnt der Bundesrat.

Der Bericht, den er am Freitag verabschiedet hat, diskutiert Möglichkeiten, um solche Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren oder zu beseitigen. Das Zauberwort darin ist die «Wettbewerbsneutralität»: Private Unternehmen sollen die gleichen Rahmenbedingungen haben wie ihre staatlichen Mitbewerber. Sei dies gegeben, so seien auch «die negativen Folgen der Wettbewerbsverzerrungen begrenzt», ist der Bundesrat überzeugt.

Auf die Swisscom, Post, SBB und die Ruag geht der Bericht speziell ein. Die Situation auf Kantons- und Gemeindeebene wurde durch eine externe Studie von der Oltener Beratungsagentur Polynomics analysiert, wobei unter anderm die Spitäler in den Fokus rücken.