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Samstag
29.11.2014

TV / Radio

Die Höhe der Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang bleibt vorläufig unverändert. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, dass private Haushalte weiterhin 462 Franken pro Jahr bezahlen müssen. Dies gilt bis zum Inkrafttreten der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes Anfang 2019.

Durch die steigende Anzahl der Haushalte erwartet der Bundesrat für die Jahre 2015 bis 2018 durchschnittlich 11 Millionen mehr Gebühreneinnahmen pro Jahr. Zusätzlich zu den Gebühren hat die SRG immer mehr Einnahmen aus der boomenden TV-Werbung. Seit Längerem ist die Prime Time bei den Sendern der Radio und Fernsehgesellschaft komplett ausgebucht.

Gegen die vom Parlament beschlossene Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) hat der Gewerbeverband das Referendum lanciert. Der Bundesrat lässt keine Gelegenheit aus, um für die Revision zu werben und schreibt in seiner Mitteilung: «Das neue Abgabesystem würde ab 2019 zu einer spürbaren Senkung der Radio- und Fernsehgebühren führen.»

Mit den Abgaben für Radio und Fernsehen sollen nach der Gesetzesrevision zusätzliche Aufgaben finanziert werden, lockt der Bundesrat die privaten Anbieter: «So kann der Anteil privater konzessionierter Radio- und Fernsehstationen an den Gebühren bis auf 6 Prozent erhöht werden (heute 4 Prozent), die Förderung neuer Technologien wird verbessert und die Untertitelung für sinnesbehinderte Personen bei regionalen TV-Stationen sowie die Rundfunkarchivierung werden künftig aus Gebührengeldern finanziert», heisst es zur umstrittenen Gesetzesrevision.

Das letzte Mal wurden die Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang im April 2007 erhöht.