Der Bundesrat will nicht, dass das Parlament bei der Vergabe der Konzession an die SRG mitwirken kann. Die entsprechende Motion, die eine «duale Kompetenz» verlangt, wurde abgelehnt. Auch sonst setzt der Bundesrat auf den Status Quo: Online-Werbung soll der SRG auch in Zukunft verboten bleiben.
Ende August reichte die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eine Motion ein. Mit 13 zu 11 Stimmen wurde darin verlangt, dass in Zukunft die Rahmenkonzessionskompetenz bei der Bundesversammlung liegen soll, die detaillierte Betriebskonzessionskompetenz verbliebe beim Bundesrat.
Befürworter der Motion argumentierten, dass das Parlament mehr Mitsprache erhalten soll, damit die SRG-Konzessionsvergabe demokratisch legitimiert wird. Der Bundesrat entgegnet in seinem Bericht, dass das Parlament «schon heute im Radio- und Fernsehgesetz den Rahmen für die Konzession vorgibt».
Wenn das Parlament mit der Vergabe der Konzession nicht zufrieden sei, könne es dieses Gesetz «jederzeit ändern», etwa um den Programmauftrag oder das publizistische Angebot der SRG neu festzulegen.
Zudem befürchtet der Bundesrat, dass es bei einer Annahme der Motion zu einem «konzessionslosen Zustand» kommen könnte, wenn im Parlament keine Einigung über die Rahmenkonzession erzielt werden kann.
Dafür unterstützt der Bundesrat eine weitere Forderung der Verkehrs- und Fernmeldekommission. Er wolle an dem Online-Werbeverbot für die SRG festhalten, wie im Bericht geschrieben wird. Gleichzeitig soll die Entwicklung der Werbeeinnahmen und die Gesamteinnahmen der SRG «im Auge behalten» werden.