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Donnerstag
02.11.2023

IT / Telekom / Druck

Handynetze müssen künftig mit Notstromaggregaten für Krisen aufgerüstet werden. Pro Jahr kostet das vermutlich 150 Millionen Franken. (Bild © Bakom)

Handynetze müssen künftig mit Notstromaggregaten für Krisen aufgerüstet werden. Pro Jahr kostet das vermutlich 150 Millionen Franken. (Bild © Bakom)

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, sollen die Swisscom, Sunrise und Salt ihre Handynetze auch bei einem Stromausfall am Laufen halten.

Dazu hat er am Mittwoch eine Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung geschickt.

Herzstück der Änderung: Das Mobilfunknetz muss auch bei einem Stromausfall oder einer Strommangellage betriebsfähig bleiben. Dies, um Notrufdienste oder den Zugang zum Internet zu ermöglichen. 

Diese Vorgaben sollen aber nicht für Videodienste gelten. «Die Mobilfunkkonzessionärinnen können bei einer Störung der Stromversorgung den Fernmeldeverkehr einschränken. Dies gilt insbesondere für die Übertragung von Videodiensten über das Internet, wenn diese hauptsächlich der Unterhaltung dient und einen grossen Anteil der Datenmenge ausmacht», steht in dem Verordnungsentwurf.

Eine Ausnahme sind Videos von öffentlichem Interesse.

Konkret bedeutet das für die drei in der Schweiz tätigen Mobilfunkkonzessionärinnen, dass sie an zentralen Standorten sowie an den Sendeanlagen eine Notstromversorgung installieren müssen, sodass die Netze bei Stromausfällen von bis zu 72 Stunden oder bei Stromausfallzyklen an 14 aufeinanderfolgenden Tagen aufrechterhalten werden können. 

«Jede Konzessionärin hat ausserdem dafür zu sorgen, dass bei Stromausfällen in jeder Gemeinde 99 Prozent ihrer Kundinnen und Kunden ihr Mobilfunknetz nutzen können», heisst es weiter.

Für die Umsetzung haben Swisscom, Sunrise und Salt fünf Jahre Zeit. Die Vernehmlassung läuft noch bis im Februar.

Gemäss einer Regulierungsfolgenabschätzung belaufen sich die jährlichen Kosten für die drei Unternehmen auf rund 150 Millionen Franken.