Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion «Covid. Nothilfe-Gelder für die privaten Radios und TV in der Schweiz sofort ausschütten». Das hat das Gremium am 1. Mai bekanntgegeben.
In der Motion vom 27. April wird der Bundesrat unter anderem aufgefordert, «die Gelder aus der Schwankungsreserve der Radio- und TV-Abgabe für Unterstützungsmassahmen aufgrund der COVID-Krise in der Höhe von 30 Millionen auszuschütten».
Seit der Corona-Krise hätten Radio- und TV-Stationen «zwischen 60% und 95% ihrer Werbeeinnahmen verloren», heisst es in der Motion. Das bedeute für das laufende Jahr einen Verlust von 65 Millionen Franken, wird schon einmal hochgerechnet. Dabei blieben die Programmkosten für Service-Public-Leistungen gleich oder stiegen sogar.
Da die für die Stationen werberelevanten Wirtschaftsbereiche (Gastronomie, Tourismus, Events, etc.) ihren Betrieb erst später aufnehmen dürften, würden sich auch deren Werbeausgaben verzögern. Deshalb benötigten die Sender «dringend Nothilfe-Gelder».
In der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates formuliert dieser den wichtigsten Satz am Ende seiner Begründung: «Der Bundesrat hat am 29. April 2020 die Botschaft zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien verabschiedet, in dem Unterstützungsmassnahmen für alle Mediengattungen vorgesehen sind.» Zudem ist der Bundesrat der Auffassung, «dass, wo immer möglich, auf Notrecht verzichtet werden sollte».
Das Gremium weist auch daraufhin, dass es am 16. April beschlossen habe, eine einmalige Reserve für Planungsabweichungen zu bilden. «Deren ausschliesslicher Zweck liegt im Auffangen von allfälligen ertragsmindernden Abweichungen bei den für die Tarifberechnung getroffenen Planungsannahmen (Entwicklung der Haushalte und Unternehmen, Adressdatenausfall, Debitorenverluste).» Eine Zweckänderung sei nicht angezeigt.
Zudem seien die zu erwartenden Überschüsse aus der Radio- und Fernsehabgabe in den Jahren 2019 und 2020 bereits bei der Festlegung der Tarife 2021 berücksichtigt worden. Entsprechend seien die Tarife von bisher 365 Franken auf 335 Franken ab dem Jahr 2021 gesenkt worden, «der Abgabenanteil der Unternehmen wurde ebenfalls insgesamt gesenkt», erinnert der Bundesrat.
«Müsste die Motion umgesetzt werden, würde die Gefahr bestehen, dass bei der nächsten Tarifüberprüfung die Radio- und Fernsehabgabe wieder erhöht werden müsste», heisst es in der Stellungnahme vom 1. Mai.
Bei der Verteilung des Ertrags aus der Abgabe für Radio und Fernsehen für die Jahre 2021 und 2022 habe der Bundesrat die erwartete Marktentwicklung bereits berücksichtigt.
Auch den Medien stünden die zahlreichen Sofortmassnahmen zur Abfederung der Corona-Pandemie zur Verfügung, wie zum Beispiel zinslose oder zinsgünstige und durch den Bund verbürgte Kredite. Damit werde die kurzfristige Liquidität sichergestellt.
Darüber hinaus habe das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bereits Vorauszahlungen auf die Radio- und Fernsehabgabe geleistet. «Weitere Vorauszahlungen der Abgabeanteile werden im Moment vorbereitet», so der Bundesrat abschliessend.