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Donnerstag
17.08.2017

TV / Radio

Ende des Jahres wäre die aktuelle SRG-Konzession nach zehnjähriger Gültigkeit eigentlich abgelaufen. Doch aufgrund anhaltender Diskussionen im Parlament wollte der Bundesrat mit der Formulierung neuer Regeln für die SRG zuwarten. Um mehr Zeit zu gewinnen, wurde an der Sitzung vom Mittwoch beschlossen, den Leistungsauftrag an die SRG unverändert um ein weiteres Jahr zu verlängern.

«Die Diskussionen im Parlament haben gezeigt, dass viele Aspekte des Service public in der neuen Konzession berücksichtigt werden müssen. Bevor wir die Konturen der neuen Konzession der SRG definieren, wollten wir die Debatte des Parlamentes zum Service public abwarten», erklärt Caroline Sauser, Leiterin Kommunikation beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom), gegenüber dem Klein Report.

Die neue SRG-Konzession wird deshalb nicht Ende Jahr, sondern erst per 1. Januar 2019 fertiggestellt und in Kraft treten. «Die Inputs aus dem Diskurs im Parlament sollen dabei berücksichtigt werden», verspricht Sauser. «Mit dem Zuwarten wollen wir verhindern, dass die neue Konzession bereits nach kurzer Zeit wieder angepasst werden muss.»

Richtpunkt ist neben den Diskussionen im Parlament auch der Bericht zum Service public, den der Bundesrat am 17. Juni 2016 präsentierte: Aspekte wie die bessere Erreichbarkeit der Jungen, die Sicherung bestehender Informations- oder Kulturleistungen sowie eine bessere Unterscheidbarkeit der SRG von anderen Anbietern sollen im neuen Auftrag umgesetzt werden.

Die neue SRG-Konzession stellt jedoch nur eine Übergangslösung dar: «Sie wird längstens bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes über elektronische Medien, der Weiterentwicklung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), gültig sein», sagt Sauser.

Wann das neue Gesetz kommt, ist jedoch «schwer vorauszusagen», sagt sie dem Klein Report. Die Erfahrung zeige, dass drei bis fünf Jahre für die Erarbeitung eines neuen Gesetzes nötig sind.

Natalie Rickli, Präsidentin der Fernmeldekommission des Nationalrates (KVF-N), zeigte sich wenig überrascht über die einjährige Konzessionsverlängerung. «In der Kommission wurde die Verlängerung diskutiert und für richtig befunden», konstatiert sie gegenüber dem Klein Report. Sie sei jedoch irritiert, «dass der Bundesrat im Kommuniqué nur von seinen Vorschlägen aus seinem Service-public-Bericht vom Juni 2016 spricht. Die KVF-N hat dazu Zusatzberichte bestellt und es sind verschiedene Vorstösse hängig im Parlament, die der Bundesrat berücksichtigen sollte.»