Content:

Donnerstag
29.04.2021

Medien / Publizistik

Leuenberger sagte, die Schweiz habe Lösegelder für Geiseln bezahlt. Für diese Aussage muss er nun keine strafrechtlichen Befürchtungen haben... (Bild: © Moritz Leuenberger)

Leuenberger sagte, die Schweiz habe Lösegelder für Geiseln bezahlt. Für diese Aussage muss er nun keine strafrechtlichen Befürchtungen haben... (Bild: © Moritz Leuenberger)

Der Bundesrat verschont den Alt-Bundesrat: Die Bundesanwaltschaft darf keine Strafuntersuchung wegen angeblicher Amtsgeheimnisverletzung gegen Moritz Leuenberger einleiten. Ein entsprechendes Gesuch hat der Bundesrat am Mittwoch abgelehnt.

Damit bleiben die brisanten Aussagen von Leuenberger in einem Interview der «NZZ am Sonntag» ohne Folgen. Im vergangenen Februar behauptete der Ex-SP-Politiker dort noch, dass die Landesregierung beim Bezahlen von Lösegeldern für Schweizer Geiseln gelogen habe.

Man habe stets verneint, für die Befreiung von Geiseln bezahlt zu haben. Doch das sei nicht die Wahrheit gewesen: «Kommt eine Geisel frei, ist wohl meist bezahlt worden», so Leuenberger in der «NZZ am Sonntag».

Das rief die Bundesanwaltschaft auf den Plan: Kurz nach der Publikation des Interviews hat die Behörde einen Antrag für eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung eingereicht. Dieser wurde nun vom Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch abgelehnt.

Aus Sicht der Landesregierung wäre eine Untersuchung gegen Moritz Leuenberger «nicht mit den Interessen des Landes vereinbar». Denn die Durchführung eines Strafverfahrens in dieser Angelegenheit würde «eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Strategie des Bundesrates in Entführungsfällen nach sich ziehen».

An der Politik, bei Entführungsfällen kein Lösegeld zu bezahlen, will der Bundesrat aber festhalten. Weitere Informationen wolle man nicht kommunizieren, weil dies «die Position der Schweiz in Verhandlungen schwächen und betroffene Schweizer Bürgerinnen und Bürger gefährden könnte».

Dass der Bundesrat eine Untersuchung zu politischen Straftaten verweigern kann, ist im Gesetz über die Organisation der Bundesstrafbehörden vorgesehen.