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Samstag
01.12.2018

IT / Telekom / Druck

Bundesrat will «Aktivismus demonstrieren»

Bundesrat will «Aktivismus demonstrieren»

Der Bundesrat hat am Freitag eine Teilrevision der Post-Verordnung beschlossen. Damit will er den Zugang zum postalischen Service public «verbessern». Für die Gewerkschaft Syndicom sind das nichts als leere Versprechungen.

Die Post hat per Gesetz ein flächendeckendes Netz mit Briefkästen und «Zugangspunkten» zu Post-Dienstleistungen zu betreiben. Diese Grundversorgung muss in allen Regionen «in angemessener Distanz erreichbar» sein.

Um diese «Erreichbarkeit» geht es in der Teilrevision der Post-Verordnung, die der Bundesrat am Freitag beschlossen hat. Die Vorgaben zur Erreichbarkeit seien «verschärft» worden, so der O-Ton aus Bern. 

Was «erreichbar» ist, wird neu zum Beispiel nicht mehr im Landesdurchschnitt, sondern auf Stufe Kanton gemessen. Konkret muss die Post mindestens 90 Prozent der Kantonsbevölkerung einen angemessenen Zugang zu ihrem Service public garantieren. 

In den Städten und Agglomerationen müssen pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte im Minimum eine Poststelle oder eine Agentur betrieben werden. Ziehen Leute zu und der Schwellenwert wird überschritten, muss die Post eine weitere Poststelle einrichten oder Agentur anheuern.

Was für den Bundesrat eine «Verbesserung» der Grundversorgung ist, ist für die Telekomgewerkschaft Syndicom eine «Mogelpackung»: Mit diesen «sprachlichen Änderungen» in der Post-Verordnung solle «Aktivismus demonstriert werden», ohne wirklich etwas zu verändern.

Der Unterschied von Post-Filiale und Partner-Agenturen sei «enorm»: Während eine Poststelle durchschnittlich 375 Kundenbesuche pro Tag hat, sind es nach Angaben von Syndicom in einer Agentur nur gerade 28. 

Grund für diese Differenz sei das «viel schlechtere Angebot» der Agenturen. «Der Bundesrat präsentiert dies nun als gleichwertiger Ersatz.»

Die Teilrevision greift die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe auf, die Bundesrätin Doris Leuthard zur Grundversorgung der Post eingesetzt hatte.