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Freitag
08.06.2018

Medien / Publizistik

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Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) muss Inhalte wie ihre Nachrichten-Videos künftig auch den privaten Schweizer Medienanbietern zur Verfügung stellen. Das Parlament hat am Donnerstag den Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Neben ausgestrahlten SRG-Beiträgen sollen gemäss Motionstext auch Kurzversionen und einzelne Originaltöne mit den Privaten geteilt werden. Hingegen muss die SRG nicht auch die Urheber- und Nutzungsrechte erwerben, die für die Zweitnutzung nötig sind. Der Ständerat hatte diesen Punkt aus der Vorlage gestrichen.

Gemäss Medienministerin Doris Leuthard bietet die SRG solche Kooperationen bereits heute an. Hingegen betonten die Initianten der Motion die Gefahr, dass bei den bestehenden SRG-Kooperationen einzelne private Medien bevorzugt werden könnten.

Bei der Umsetzung der Motion verwies der Bundesrat einmal mehr auf das geplante Gesetz über elektronische Medien. Darin soll dann auch das Shared-Content-Modell berücksichtigt werden, heisst es.