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Mittwoch
20.12.2017

Medien / Publizistik

Die SRG soll ihre Infoangebote stärken

Die SRG soll ihre Infoangebote stärken

Trotz anhaltender Kritik an der SRG will die Exekutive den Medienkoloss nur minim verändern. Der neue Konzessionsentwurf, der ab 2019 gelten soll, deckt sich wie erwartet in grossen Teilen mit dem bisherigen Service-public-Auftrag des Unternehmens.

Auffällig am Entwurf ist die Bemühung des Bundesrates nach Transparenz. Das siebenköpfige Gremium verlangt neu, «dass die SRG regelmässig Auskunft gibt über ihre Programmstrategie, dass sie die Umsetzung dieser Strategie regelmässig evaluiert und die Ergebnisse öffentlich breit zur Diskussion stellt», teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Dienstag mit.

Ob damit jedoch die Wogen zwischen dem SRG-kritischen Teil der Bevölkerung und dem Medienhaus geglättet werden können, bleibt fraglich. Ähnliches gilt auch für das Verhältnis zwischen der SRG und den Privaten, denen die Regierung, wie bereits im Service-public-Bericht angekündigt, mit der neuen Konzession einen Schritt entgegenkommt.

So soll die SRG nach dem Willen des Bundesrates in Zukunft beim Rechteerwerb im Bereich Sport «Kooperationen mit anderen schweizerischen Veranstaltern» eingehen. Gleiches fordert das Gremium auch bei der «Akquisition von fiktionalen Inhalten» im Unterhaltungsbereich, dem im Gegensatz zum Status quo in der neuen Konzession ein ganzer Artikel gewidmet werden soll.

Darin möchte der Bundesrat festschreiben, dass sich das Angebot in seiner Gesamtheit «substanziell von demjenigen kommerzieller Anbieter unterscheidet», insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung verschiedener Genres, der Qualität des Angebots sowie des Anteils an Eigenentwicklungen und Produktionen.

Bei der weiteren Zusammenarbeit mit privaten Medienhäusern heisst es in Artikel 31, dass die SRG schweizerischen Medienunternehmen, welche die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten des Schweizerischen Presserats anerkennen, Kurzversionen von tagesaktuellen audiovisuellen Inhalten zur Verfügung stellen soll.

Neu regelt der Konzessionsentwurf auch den Informationsbereich der SRG. So soll zum Beispiel der finanzielle Aufwand für die Informationsformate mindestens 50 Prozent der Gebühreneinnahmen betragen.

Die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Dienstag in die Vernehmlassung geschickte SRG-Konzession soll Anfang 2019 in Kraft treten und bis Ende 2022 gelten.

Ist das geltende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) bis dahin noch nicht durch ein neues Gesetz für elektronische Medien abgelöst, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Pikant an der Sache: Bei einer Annahme der «No Billag»-Initiative am 4. März werde das Konzessionierungsvorhaben nicht mehr weiterverfolgt, schreibt das Bakom dazu.