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Samstag
17.02.2018

TV / Radio

Zur Verhinderung eines «Scherbenhaufens» nach «No Billag» hat eine breite Allianz aus dem Ständerat vom Bundesrat eine klare Positionierung zur SRG verlangt. Dieser verspricht nun, dass «weitergehende Werbeverbote» für die SRG im Rahmen des neuen Mediengesetzes geprüft werden.

Insgesamt vier Fragen stellte CVP-Ständerat Beat Vonlanthen dem Bundesrat in seiner Interpellation «`No Billag` ist ein absolutes No go, aber wie verhindern wir den Scherbenhaufen?». Ziel des Vorstosses war es, klare Antworten zu erhalten, noch bevor am 4. März über die «No Billag»-Initiative abgestimmt wird.

Eine Bereitschaft, die neue Medien-Unternehmenssteuer zu überdenken, signalisierte der Bundesrat in seiner Antwort nicht. Die neue Ordnung, die ab 2019 mit dem revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) zur Anwendung kommt, bringe «für die meisten Unternehmen Erleichterungen mit sich», heisst es dazu. «Für weitergehende Entlastungen oder Ausnahmen müsste das Gesetz geändert werden.»

Ebenfalls zu macht der Bundesrat die Tür für eine weitergehende Einschränkung des publizistischen Online-Angebots der SRG. In der aktuellen SRG-Konzession ist dieses bei Texten ohne Sendungsbezug auf 1000 Zeichen beschränkt. «Der Bundesrat beabsichtigt, diese Beschränkung auch in Zukunft beizubehalten.»

Offener zeigte sich die Regierung hingegen bei der Verteilung der Gelder aus dem Gebührentopf, obwohl der Anteil der Privaten zuletzt bereits auf das gesetzliche Maximum von 6 Prozent erhöht wurde. «Es ist aber möglich, im geplanten Gesetz über elektronische Medien diesen Verteilschlüssel anzupassen.»

Das gilt auch für die Frage nach weitergehenden Werbeeinschränkungen, zusätzlich zum bestehenden Online-Werbeverbot für die SRG. Eine klare Antwort lässt der Bundesrat aber weiter vermissen. «Weitergehende Werbeverbote sollen im Rahmen des geplanten Gesetzes über elektronische Medien geprüft werden», vermeidet er eine klare Positionierung.

Neue Werbeformen sollen der SRG gemäss Bundesrat grundsätzlich nicht vorenthalten werden. Besser als technische Verbote seien «weitere Werbebeschränkungen, etwa ab 20:00 Uhr oder eine Obergrenze».