Das Bundesgericht ist anderer Meinung als die unabhängige Beschwerdeinstanz UBI im Fall der «Arena»-Sendung des Schweizer Fernsehens über das bedingungslose Grundeinkommen. Die Sendung sei «sachgerecht» gewesen und es sei nicht erforderlich und auch nicht praktikabel, dass eine Diskussionssendung sämtliche Aspekte eines Themas behandle, entschied das Lausanner Gericht.
Die UBI hatte im Vorfeld anders geurteilt. Sie hatte die Beschwerde von Martha Beéry-Artho, Gründerin der IG Frau und Museum, gutgeheissen. Die Beschwerdeführerin hatte moniert, dass in der Sendung weder die unbezahlte Arbeit noch die ehrenamtlichen Tätigkeiten noch die Unterstützung von betreuungsbedürftigen Menschen zur Sprache gekommen waren. Solche Tätigkeiten würden vor allem von Frauen geleistet.
Frauen waren in der Sendung vom 27. April 2012 auch sonst in der Minderheit, in der «Arena» diskutierten Soziologieprofessor Ueli Mäder, Verleger Roger Köppel, Ökonom und Publizist Ruedi Strahm und Daniel Straub, Mitinitant der Grundeinkommen-Volksinitiative. Immerhin etwa drei Minuten lang wurden Frauen aus dem Publikum zur Sache befragt.
Die UBI stellte fest, dass Frauen in der Sendung zwar kaum präsent waren, doch dass daraus allein - mangels Quotenregelung - keine Verletzung des Rundfunkrechts abgeleitet werden könne. Jedoch habe die Diskussion tatsächlich eine zu enge Optik verfolgt. «Aspekte der Initiative, welche vor allem die weibliche Bevölkerung betreffen, kamen dagegen nicht oder nur am Rande zur Sprache», schrieb die UBI im März in einer Stellungnahme und kam zum Schluss, dass die Sendung tatsächlich das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot verletzt habe.
Die SRG, die jedes Urteil weiterzieht, hat nun vom Bundesgericht recht erhalten. In seinem Urteil vom 11. Oktober kam das Gericht zum Schluss, dass eine Diskussionssendung wie die «Arena» gar nicht alle wesentlichen Aspekte eines Themas behandeln könne. Dieses Gebot gelte vor allem für Informationssendungen. Im Falle einer Sendung wie der Arena seien es «die Diskussionsteilnehmer selber, die in ihren Voten aus ihrer Sicht Schwerpunkte setzen», hielt das Gericht fest, ohne auf die Freiheit der Redaktion einzugehen, die Teilnehmer nach Schwerpunkten auszuwählen.
Die Auswirkungen der Initiative seien klar dargelegt worden, da zur Sprache gekommen sei, dass alle Erwachsenen 2500 Franken erhalten würden. Es gehöre zum Allgemeinwissen, dass Frauen häufiger als Männer unbezahlte Arbeit leisten. Dass im «Arena»-Ring keine Frau mitdiskutierte, reiche für eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes nicht aus.
Das Gericht hielt ausserdem fest, dass auch andere Themen zu kurz gekommen seien, wie die Auswirkung der Initiative auf Betagte, Junge oder Migranten. «Wäre die zu wenig ausführliche Behandlung der frauenspezifischen Aspekte bereits ein Verstoss gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit, so wäre dieses ebenso dadurch verletzt, dass die übrigen Themen nicht oder zu wenig ausführlich behandelt worden sind», beschreiben die Lausanner Richter eine befürchtete Kettenreaktion.
Das Bundesgericht hob zugunsten des SRF das Urteil der Unabhängigen Beschwerdeinstanz auf. «Die UBI hat Entscheide des Bundesgerichts zu respektieren, auch wenn sie sie bedauert», sagte dazu Roger Blum, Präsident der UBI gegenüber dem Klein Report. «Interessant ist die Unterscheidung des Bundesgerichts zwischen Informationssendungen und Diskussionssendungen: Der Massstab für die thematische Vollständigkeit, den es an Informationssendungen anlegt, ist strenger als bei Diskussionssendungen. Die UBI wird künftig ausloten müssen, wo genau die rote Linie verläuft», meinte er zu zukünftigen Entscheidungen der Beschwerdeinstanz.