Die Redaktion von zentralplus hatte per Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in Regierungsratsprotokolle der Zuger Regierung verlangt, was verweigert wurde. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht nun urteilt.
«Der Zuger Regierungsrat muss die Protokolle seiner Sitzungen aus dem Jahr 2022 herausrücken. Zu diesem Entscheid kommt das Bundesgericht. Zentralplus hatte per Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in diese gefordert. Der Fall zog sich seit über einem Jahr hin», schreibt die Innerschweizer Online-Zeitung über den Fall.
Was ist passiert? Zentralplus stellte ein Gesuch um Einsicht in sämtliche Sitzungsprotokolle der Zuger Regierung aus dem Jahr 2022. Gleichzeitig war der Plan, ab 2023 wöchentlich das Protokoll der aktuellen Sitzung zu beantragen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Denn: In der Vergangenheit konnte zentralplus dank des Öffentlichkeitsgesetzes einige Geschichten schreiben. Die Redaktion konnte zum Beispiel aufzeigen, dass der Verwaltungsrat der Zuger Gebäudeversicherung unrechtmässig Spesen bezogen hat.
«Diese Dokumente sind so wichtig, dass sie an die Öffentlichkeit gehören. Gesammelt, aufbereitet und durchschaubar, sodass jede Zugerin und jeder Zuger erfahren hätte, worüber die Regierung ihres Kantons in ihren Sitzungen spricht», stellt zentralplus fest.
«Nachdem die Regierung das Gesuch um Einsicht in alle Protokolle 2022 bewilligt hatte (und dafür 7'300 Franken Kostenvorschuss verlangte), lehnte sie es nachträglich ab», schreibt zentralplus.ch weiter. Aufgrund einer «rechtlichen Neubeurteilung», wie die Regierung damals schrieb. Die Behörden fürchteten eine sogenannte «fishing expedition», also eine reine Informationssammlung, um möglicherweise Verwertbares zu finden.
Was folgte, war ein Verfahren am Zuger Verwaltungsgericht. Dieses entschied, dass der Zuger Regierungsrat die Protokolle der Sitzungen des Regierungsrats im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 zu gewähren hat. Dagegen zog die Zuger Regierung vors oberste Schweizer Gericht.
Nun bestätigt das Bundesgericht den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Die Zuger Regierung muss die Protokolle zugänglich machen. «Dies mit der Begründung, dass der Kanton Zug durch das angefochtene Urteil nicht wie eine Privatperson betroffen und auch nicht in wichtigen öffentlichen Interessen eingeschränkt sei», wie es abschliessend heisst.