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Donnerstag
12.12.2024

TV / Radio

Das Lausanner Gericht kippt einen Entscheid der Genfer Justiz, die die Journalistin Cécile Tran-Tien (Bild) wegen Verstoss gegen das Waffengesetz verurteilt hatte... (Bild: Screenshot RTS)

Das Lausanner Gericht kippt einen Entscheid der Genfer Justiz, die die Journalistin Cécile Tran-Tien (Bild) wegen Verstoss gegen das Waffengesetz verurteilt hatte... (Bild: Screenshot RTS)

Das Bundesgericht hat die RTS-Journalistin Cécile Tran-Tien vom Vorwurf der Verletzung des Waffengesetzes freigesprochen. 

Die Journalistin war von der Genfer Justiz verurteilt worden, weil sie bei der Vorbereitung einer Reportage eine Waffe mithilfe eines 3D-Druckers hatte herstellen lassen. 

Anschliessend hatte sie die Waffe zusammengebaut und zwischen Genf und Lausanne transportiert. Dazu bräuchte es nach Waffengesetz eigentlich eine Genehmigung.

Die TV-Reportage von RTS, die im April 2019 in der Sendung «19:30» ausgestrahlt wurde, sollte aufzeigen, wie leicht es für Privatpersonen ist, solche Waffen herstellen zu lassen, vor allem dank mangelnder Wachsamkeit und Vorsicht seitens der Anbieter von 3D-Druck.

Das Bundesgericht widersprach nun heute der Genfer Justiz und entschied, dass die Pressefreiheit in diesem Fall Vorrang vor der formalen Anwendung des Waffenrechts haben müsse. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, so argumentierten die Lausanner Richter, schütze nicht nur die Veröffentlichung von Informationen von öffentlichem Interesse, sondern auch die Recherchen und Nachforschungen, die für die Veröffentlichung ebendieser Informationen notwendig seien.

«Die Reportage zielte darauf ab, aufzuzeigen, wie einfach eine solche Waffe aus dem 3D-Drucker beschafft und zusammengesetzt werden kann und welche Gefahren davon für die öffentliche Sicherheit ausgehen», schreibt das Bundesgericht in einer Mitteilung vom Donnerstag. 

Das Vorgehen der Journalistin habe zu keiner Gefahr für die öffentliche Sicherheit geführt. Die Waffe sei von ihr immer unter Verschluss gehalten und im Zug ohne Schlagbolzen oder Munition transportiert worden. 

Zwar habe die Journalistin um die Bewilligungspflicht gewusst und ihr Gesuch erst nach dem Erwerb der Waffe und zu kurzfristig gestellt. «Die Bedingungen für eine Ausnahmebewilligung scheinen jedoch grundsätzlich erfüllt gewesen zu sein. Die Handlungen der Betroffenen sind vor diesem Hintergrund als rechtmässig zu erachten», schreibt das Bundesgericht in der Mitteilung weiter.

«Wir sind besonders erfreut, dass das Bundesgericht in diesem Fall der Pressefreiheit zum Sieg verholfen hat. Dies hätten wir uns bereits für das erstinstanzliche Urteil erhofft», kommentierte Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz, den Fall.

«Wir wünschen uns, dass die Gerichte in der Schweiz in Zukunft grundsätzlich alle Konsequenzen ziehen werden, die sich aus der herausragenden Stellung der Pressefreiheit im schweizerischen und internationalen Rechtsrahmen ergeben. Denn noch immer geschieht das längst nicht systematisch.»