Ein medialer Sturm im Wasserglas? Ein Bericht in der NZZ mit angeblichen Aussagen des ehemaligen Botschafters Thomas Borer, der die Interessen der kasachischen Regierung in der Schweiz vertritt, hat bei der Bundesanwaltschaft zu internen Abklärungen geführt.
Dem Wirbel zugrunde liegen Lobbyingaktivitäten Borers, «der einer ausländischen Regierung `wichtige Insider-Informationen` aus der Bundesanwaltschaft in Aussicht gestellt hatte», wie die «Neue Zürcher Zeitung» am Samstag eine von ihr am 21. Januar publizierte Geschichte nochmals aufnahm. In einer E-Mail habe Borer gegenüber kasachischen Regierungsvertretern beschrieben, von welchem BA-Mitarbeiter er sich solche Informationen erhoffte, zitiert die NZZ aus der Geschichte.
Borer Consulting antwortete am 26. Januar auf Fragen des Klein Reports betreffend eines möglichen Informanten in der Bundesanwaltschaft und der Mail: «Herr Dr. Borer hat sich zu keiner Zeit und in keiner Weise so geäussert. Die NZZ hat dies aus offenbar gehackter E-Mail-Korrespondenz herausinterpretiert.»
Die Bundesanwaltschaft hat nach eigenen Abklärungen selber keine Anzeichen gefunden, dass jemand in ihren Reihen durch Thomas Borer um Informationen über eines ihrer Verfahren angegangen worden sei. Gemäss der NZZ hat Bundesanwalt Michael Lauber die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) aber eingeschaltet. Diese müsse nun entscheiden, ob gegebenenfalls eine externe oder interne Person mit Ermittlungen zu betrauen sei. So kann der Bundesanwaltschaft keine Befangenheit vorgeworfen werden.
Auf eine erneute Anfrage des Klein Reports bei Thomas Borer am Samstag sagte er: «Wie die bisherigen Abklärungen der Bundesanwaltschaft zeigen, gab es keinerlei Rechtsverletzungen. Ich begrüsse es, dass damit dieser unhaltbare Vorwurf ausgeräumt wurde.»
Der Schlagabtausch zwischen dem Kasachen Viktor Chrapunow, der Regierung von Kasachstan und Thomas Borer geht weiter. Chrapunow wiederum hat eine Strafanzeige gegen Borer eingereicht.