Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) soll hinsichtlich seiner Umsetzung und Wirkung evaluiert werden. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat dazu das Büro Vatter, Politikforschung und -beratung, beauftragt. Die Überprüfungsergebnisse werden Ende des Jahres erwartet.
Im Jahr 2006 hat die Bundesverwaltung mit dem Inkrafttreten des BGÖ den Paradigmenwechsel vom Geheimhaltungsgrundsatz zum sogenannten Öffentlichkeitsprinzip vollzogen. Dies bedeutet, dass der Bund die Dokumente seiner Verwaltung - mit gewissen Ausnahmen - der Bevölkerung grundsätzlich zugänglich machen muss.
Die Konferenz der Generalsekretäre der Bundesverwaltung hat nun festgestellt, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten gestützt auf das BGÖ beachtlich zugenommen hat. Bestimmte Bundesämter sind deshalb mit Umsetzungsproblemen konfrontiert. Ein umfassender Bericht soll nun aufzeigen, wie die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips funktioniert und welche Wirkungen davon ausgehen.
Das BJ hat 15 Evaluationsinstitute bzw. Professoren eingeladen, Offerten zu unterbreiten, und am Montag dem Büro Vatter, Politikforschung und -beratung, den Evaluationsauftrag erteilt. Dieses wird Gesuchstellende, die Medien, einzelne Nichtregierungsorganisationen und zwölf Bundesbehörden sowie den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten über ihre Erfahrungen mit dem BGÖ befragen.