Schnelles Internet für alle: Das ist das Ziel des neuen «Breitbandfördergesetzes», das der Bundesrat am Freitag den Medien präsentiert hat.
Mit dem befristeten Förderprogramm will Uvek-Chef Albert Rösti den Breitbandausbau per Glasfaser oder Funkinfrastruktur vorwärtsbringen. Und den digitalen Stadt-Land-Graben überbrücken.
«Moderne Breitbandnetze bieten schnelles Internet und damit grosse Chancen für den ländlichen Raum. Sie helfen mit, dass dort auch in Zukunft gearbeitet werden kann», begründet der Bundesrat die Investition.
Auch der «Rückstand gegenüber dem Ausland» beim Ausbau mit Glasfasernetzen soll aufgeholt werden. Ziel sind Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde beim Download.
Die Fördergelder sind als Anschubfinanzierung gedacht und gibt’s nur dort, «wo ein Ausbau mit einer Leistung von 1 Gbit/s sich nicht lohnt», so der Bundesrat weiter. Die Gesuchstellerinnen von den Finanzhilfen sind die Gemeinden.
Das Programm wird mit Fördermitteln in der Höhe von 730 Millionen Franken finanziert. Gemäss Vernehmlassungsvorlage soll der Bund 50 Prozent der erforderlichen Mittel finanzieren. Als Voraussetzung für die Bundesmittel muss der betroffene Kanton die restlichen 50 Prozent der Fördermittel tragen.
Die Ausgaben des Bundes von maximal 375 Millionen Franken werden durch eine zweckgebundene Verwendung der Mobilfunk-Konzessionsgebühren finanziert.
Die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfes dauert bis am 23. Juni.