Brüssel erhebt schwere Vorwürfe in Richtung Google. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass der US-Konzern in mehrfacher Hinsicht gegen EU-Kartellrechtsvorschriften verstossen hat. Neu in der Kritik sind auch die Werbeanzeigen in der Suchmaschine von Google und somit die Haupteinnahmequelle des Unternehmens.
Google habe dadurch, dass der eigene Preisvergleichsdienst auf den eigenen Suchergebnisseiten «systematisch bevorzugt» werde, gegen europäisches Kartellrecht verstossen. Genauso habe das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung dadurch missbraucht, dass Google die Möglichkeiten konkurrierender Wettbewerber, auf Websites Dritter Suchmaschinenwerbung anzubieten, «künstlich beschränkt», so die Mitteilung vom Donnerstag.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte, dass «die Verbraucher deshalb bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen». Dass Google ausserdem die Möglichkeitenen für Wettbewerber begrenzt, Suchmaschinenwerbung auf Websites Dritter zu platzieren, schränke die Auswahl für die Verbraucher ein und «verhindere Innovation», so Vestager.
Google platziert Suchmaschinenwerbung einerseits auf der eigenen Website, andererseits auch auf den Websites Dritter. Wenn ein Nutzer eine solche Werbung anklickt, erhalten sowohl Google als auch der Drittanbieter eine Provision. Bei der Vermittlung von Suchmaschinenwerbung ist Google mit etwa 80 Prozent Marktanteil klar marktbeherrschend.
Will man mit Google ins Geschäft kommen, müssen die Bedingungen des Konzerns akzeptiert werden: Dazu gehört etwa eine Vereinbarung über «Exklusivität», wonach die Dritten keine Suchmaschinenwerbung von Google-Konkurrenten beziehen dürfen. Zudem müssen Kunden jeweils eine Mindestanzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen.
Die EU-Kommission kommt deshalb zum «vorläufigen Schluss», dass Google mit diesen Bedingungen seine marktbeherrschende Stellung behauptet, die Auswahl «künstlich eingeschränkt» und «Innovation auf dem Markt verhindert» habe.
Google und deren Muttergesellschaft Alphabet haben nun zehn Wochen Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Bleibt Brüssel bei seiner Ansicht, dass der Konzern gegen EU-Kartellrecht verstossen hat, droht eine Busse von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.