Book A Tiger ist in der Schweiz ins Portal Helpling integriert worden. Helpling wiederum ist ein «Service der Book a Tiger Switzerland AG» (BAT), die an der Werdstrasse 21 in Zürich sitzt.
Dort ist der Medienkonzern Tamedia zuhause, der nach eigenen Angaben bisher 41 Prozent an Book A Tiger Schweiz gehalten hat. «Alle bei Book A Tiger in der Schweiz beschäftigten Reinigungskräfte werden von Helpling übernommen», schreibt dazu Tamedia am Mittwoch in einer Mitteilung.
Helpling übernehme das Schweizer Geschäft von Book A Tiger, «das sich neu auf Geschäftskunden in Deutschland fokussiert und sich aus der Schweiz zurückzieht», heisst es weiter.
Nun lancieren Tamedia und Helpling in der Schweiz den «Marktplatz Helpling - als Joint Venture mit einem gemeinsamen Anteil an der Plattform von je 50 Prozent». Eine finanztechnische und personelle Umwandlung also.
Liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Helpling mal genauer, erschrickt der Reinigungspersonal suchende Mensch. Vom Erbringen der Reinigungstätigkeit durch BAT, zum Zustandekommen des Vertrages oder Änderungen und Stornierung von Buchungen und Abwerbeverboten bis zur Haftung von BAT und Zahlungsbedingungen oder gar «Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht», also wenn ein Kunde nicht gemäss den Vorgaben des Knebelvertrags zahlt, ist alles minutiös runtergeschrieben.
Auch «Änderungen der Rahmenvereinbarung» gibt es. «Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktverhältnisse». Und? Die enden alle zugunsten von Helpling.
«BAT haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit», heisst es in den AGB vom 28. Februar 2017.
Der Klein Report fragt mal scheu nach: Putzt da überhaupt jemand? Gibt es da auch das unbekannte Wesen, den sogenannten Kunden? Auf diesem Gelände ist Tamedia nicht zuhause.